Bluttaten im Rheinland Verdächtiger steckte in Geldnot
Tatort in Erkrath: Mutmaßlicher Täter mit finanziellen Problemen
Foto: Oliver Berg/ dpaDüsseldorf - Die Festnahme war das Ende eines blutigen Streifzugs: In einer Düsseldorfer Kanzlei soll ein 48-Jähriger zwei Anwälte getötet haben: eine Frau, die sofort tot war, und einen Mann, der seinen Verletzungen wenig später erlag. Das Anwaltsbüro soll der mutmaßliche Täter angezündet haben. In einer Erkrather Kanzlei soll er kurz darauf eine Anwaltsgehilfin mit Schüssen in Kopf und Lunge getötet haben. Laut Ermittlern schoss er zudem einem im Rollstuhl sitzenden Anwalt in den Bauch und ließ ihn lebensgefährlich verletzt in der Kanzlei zurück. Auch in dem Erkrather Büro soll er Feuer gelegt haben.
Jetzt gibt es neue Hintergründe zum Tatmotiv: Wie Staatsanwalt Christoph Kumpa mitteilte, spielte vermutlich auch finanzielle Not eine Rolle. Nach mehreren verlorenen Gerichtsverfahren sei der mutmaßliche Mörder in akute Geldnot geraten. Er habe Geldstrafe, Schmerzensgeld und Anwaltskosten nicht mehr bezahlen können und sei deswegen verzweifelt gewesen. Seine Anwälte hätten ihm davon abgeraten, noch mehr Geld in aussichtslose Berufungsverfahren zu stecken. Das habe er aber nicht akzeptieren wollen. Stattdessen habe er die Anwälte für seine Situation verantwortlich gemacht, sagte Kumpa.
Bislang vermuteten die Ermittler nur ein Scheidungsverfahren als Hintergrund der Tat. In einem Rechtsstreit - vermutlich ging es um die Trennung - hatte sich der Vater zweier Kinder von den Anwälten schlecht vertreten gefühlt und seine Düsseldorfer Anwältin sogar wegen Betrugs angezeigt. Das Verfahren war eingestellt worden.
Nun meldete sich zudem der Düsseldorfer Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann zu Wort, dessen Kanzleikollegin erstochen worden war. Seine Kollegin hatte den mutmaßlichen Täter vor einigen Jahren verteidigt, als dieser wegen einer Ohrfeige gegen seine damalige Chefin verurteilt wurde. In der "Bild"-Zeitung verteidigte Lauppe-Assmann seine verstorbene Kollegin gegen den Vorwurf schlechter Arbeit. Sie habe in einem Verfahren exzellente Arbeit geleistet. So sei ihr damaliger Mandant mit einer Geldstrafe für Körperverletzung davongekommen, obwohl er während der Tat an seiner Ex-Chefin wegen eines anderen Gewaltausbruchs unter Bewährung gestanden habe.
Die Verteidiger des mutmaßlichen Täters wollen erst frühestens in zwei Wochen Akteneinsicht nehmen und dann mit ihrem Mandanten das weitere Vorgehen besprechen, sagten die Ermittler. Der Verdächtige sitzt im Moment wegen des Vorwurfs des dreifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs in Untersuchungshaft. Er hatte die Taten nach der Festnahme gestanden. Zu seinem Motiv schweigt er.