Brandkatastrophe in Gletscherbahn Wenn sich Wirklichkeit nicht an Vorschriften hält
Es kam wie befürchtet. Eine individuelle Schuld an der Katastrophe vom 11. November 2000 in Kaprun konnte keinem der Angeklagten nachgewiesen werden. 16 Freisprüche. In Salzburg, wo der Fall seit dem 18. Juni 2001 verhandelt worden war, loderte Enttäuschung und Wut auf. Als "Respektlosigkeit gegenüber den Opfern" wurde das Urteil des Landesgerichts empfunden. Eine Japanerin, auch eine Hinterbliebene, brach zusammen. Richter Manfred Seiss habe niemandem wehgetan, nicht der Republik Österreich, nicht den Betreibern der Gletscherbahnen in Kaprun und auch nicht dem Skitourismus, nur den Angehörigen der Opfer, empörten sich die Zuschauer.
Betroffene fielen sich weinend in die Arme. Andere brüllten ihre Wut heraus. Das Urteil verschone die Verantwortlichen, hieß es. Die Angehörigen verschone es nicht.
Sie verdienen jedes Mitgefühl. Die Hinterbliebenen hatten nicht nur mit ihrer Verzweifelung und Trauer um Kind, Vater oder Ehefrau fertig werden müssen. Dann kam die justizielle Aufarbeitung auf sie zu: Sie saßen im Gerichtssaal den Personen gegenüber, die die Staatsanwaltschaft für schuldig hielt. Also doch! Es gibt also Schuldige! Also hoffen sie, um das Unfassbare denn doch eines Tages begreifen zu können, dass wenigstens irgendeiner dieser Angeklagten in irgendeiner Form büßen und sühnen muss. Denn dann bekäme ihr Unglück zumindest ein Gesicht. Es würde ein wenig erklärbarer.
Die Angehörigen erlebten, wie taktlose Verteidiger ihr Leid mit Formeln klein reden: "Es war ein für alle, auch die Beschuldigten, unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis, für das niemandem Schuld angelastet werden kann." Oder: "Der liebe Gott hat es eben so gewollt."
Sie bekamen Briefe von den Kapruner Gletscherbahnen, die für jeden Todesfall 7267 Euro bezahlt haben, weitergehende Ansprüche auf Schmerzensgeld aber kaltschnäuzig abweisen: "Der Verunglückte hat keinerlei Schmerzen erlitten, da er durch Gasgeruch in Ohnmacht fiel und damit durch den Brand keinerlei Schmerzen erlitt." Blanker, unmenschlicher Hohn.
Schon zu Beginn des Kaprun-Prozesses zeichnete sich selbst für den unbeteiligten Beobachter Unbegreifliches ab.
Bis 1996 der Düsseldorfer Flughafen durch einen Brand verwüstet wurde, ausgelöst durch Schweißarbeiten, hatten die Verantwortlichen ein solches Geschehen für undenkbar gehalten. Wieso undenkbar? In Restaurantküchen kann es brennen, ebenso an Baustellen, auch gibt es Brandstifter. Der Alarmplan der Flughafenfeuerwehr enthielt nur Regelungen für Unfälle mit Flugzeugen oder auf dem Vorfeld. Auf die Frage, ob man nicht jederzeit auch mit einem Brand innerhalb des Gebäudes hätte rechnen müssen, sagte der Leiter der Werksfeuerwehr bei der Polizei: "Dieser Fall ist nicht vorgesehen."
17 Personen waren bei dem Fall, der dann doch eintrat, ums Leben gekommen. Doch statt etwa die für das Löschen eines Gebäudebrandes Zuständigen vor Gericht zu stellen, waren damals die drei Schweißer, an deren Arbeitsstelle es zu Funkenflug gekommen war, wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt worden. Es waren angeklagt ein Bauleiter, der rund 30 Jahre vor dem Prozess der Verwendung eines bestimmten Baustoffes zugestimmt hatte, sowie weitere Personen, die ebenfalls an den schrecklichen Folgen des Feuers nicht schuld waren.
Niemand hätte sterben müssen, so die Verteidiger der Angeklagten damals vor dem Düsseldorfer Landgericht, wenn die Werkswehr den gesetzlichen Bestimmungen gemäß organisiert, ausgebildet und ausgerüstet gewesen wäre und die Regeln der Feuerwehreinsatztaktik beachtet hätte. Der Prozess ging daher auch aus wie das Hornberger Schießen: ohne Schuldspruch.
Und nun Kaprun. Im Prozess um das Inferno in der Gletscherbahn, der seit dem 18. Juni vor dem Landesgericht Salzburg verhandelt wurde, traute man Augen und Ohren nicht. Wieder waren da Tote, 155 an der Zahl, elend verbrannt in der "Kitzsteingams", einer stollengeführten Zugseilbahn hinauf ins Gletschergebiet des Kitzsteinhorns, wo damals die Skisaison eröffnet werden sollte.
Da sind Hinterbliebene in ihrem Leid, Eltern, deren Kinder bis zur Unkenntlichkeit verbrannten, Familien, in denen seither der Vater fehlt oder die Mutter. Und in ihrem Angesicht dann das Feilschen um banale Details. Sätze wie: "Seilbahnen brennen nicht, sie haben noch nie gebrannt, sie können gar nicht brennen. Darüber ist noch nie diskutiert worden." Solche Worte begreifen weder die Hinterbliebenen noch der Normalmensch auf der Straße.
16 Beschuldigte waren angeklagt, vom Vorstandsmitglied der Gletscherbahnen bis hinunter zum kleinen Monteur, Beamte des österreichischen Verkehrsministeriums, Mitarbeiter des TÜVs - und keiner von ihnen wollte an der Katastrophe schuld sein. "Mein Mandant hat nur die Vorschriften eingehalten", trug der Verteidiger des Vorstandsmitglieds Manfred Müller, dem 26 Seilbahnen unterstehen, vor. "Soll er etwa klüger sein als der Gesetzgeber?" Der Vorstand könne doch wohl nicht "jede Einrichtung an jeder Seilbahn selbst kontrollieren". Er müsse sich darauf verlassen, dass seine Mitarbeiter sorgfältig arbeiten.
Der Betriebsleiter, sollte er die einzelnen Betriebsteile eigenhändig prüfen? "Wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft", argumentierte sein Verteidiger. Jeder habe klar definierte Aufgaben. "Der Vorstand reicht nicht jedem Gast höchstselbst den Liftbügel. Und der Betriebsleiter kümmert sich nicht um jede Glühbirne." Bis zum November 2000 habe ein Brand in einer Standseilbahn für ausgeschlossen gegolten - "und das bei dem in Österreich einmaligen Prüfverfahren!"
Der Anwalt, anspielend auf die Anklage, sprach von einer "unerträglichen Überspannung des Sorgfaltsbegriffs". Müsste der Betriebsleiter jeden Schalter selbst prüfen, "bedeutete dies den Zusammenbruch jeglichen betrieblichen Ablaufs". Die Angeklagten der Firma, die den Wagenaufbau der "Kitzsteingams" geliefert hat, hätten, sagten ihre Verteidiger, nur "gesetzeskonform" und nach dem Stand der Technik gearbeitet. Für den Heizlüfter aus Kunststoff etwa, der ausgetretenes Hydrauliköl in Brand gesetzt hatte, habe es zur Zeit des Einbaus keine Vorschriften bezüglich zu verwendender Materialien gegeben.
Es sei leicht, kritisierte ein anderer Verteidiger, im Nachhinein zu behaupten, die Türen des Wagens hätten sich von innen öffnen und die Scheiben hätten sich einschlagen lassen müssen. "Wenn es das Sicherheitsglas gewesen wäre, das die Frau Staatsanwalt will, dann wäre überhaupt keines kaputtgegangen." Es sei überdies nicht die Sache eines "Komponentenzulieferers", andere als die vorgeschriebenen Aspekte zu betrachten. "Es gibt nicht für alles, was in dieser Welt passiert, jemanden, der dafür die Verantwortung trägt."
Von solchen Worten fühlen sich Hinterbliebene brüskiert. Für sie sind die Ursachen ihres Unglücks eindeutig: die Schlamperei allerorten, die Vertuschung derer, die durch den Tourismus reich geworden sind, das "Kartell des Schweigens", weil niemand den Beutel aufmachen will, wenn es ums Geld geht.
Tumulte nach den Freisprüchen nun, hilflose Wut, schreiende Väter, weinende Mütter - und das nach jenem grauenhaften Ereignis in den Bergen. Der 14-jährige Sebastian zum Beispiel, der als sechstbester Nachwuchsrennfahrer vom Deutschen Skiverband geführt wurde, er wollte an jenem 11. November 2000 zum Training mit Gleichaltrigen hinauf zu den Pisten. Um ein Haar nur verpasste er die Bahn zuvor. Das soll Schicksal sein? Da wird man als Mutter doch verrückt.
Lesen Sie weiter in Teil II: Bizarre Logik - Brandschutz war kein Thema, weil Brandschutz kein Thema war
Solche Schicksalsschläge sind nicht zu fassen für den Einzelnen. Keinem Hinterbliebenen ist vorzuwerfen, wenn er wie ein Kohlhaas gegen Gott und die Welt anrennt. Doch die Gerichte haben sich nach den trockenen Gesetzen und der Strafprozessordnung zu richten. Sie haben die Akten zu prüfen, sie müssen mit kühlem Kopf die Fakten analysieren und einordnen. Sie müssen über eine "Tat" Beweis erheben. Erst dann, wenn diese genau beschriebene "Tat" als schuldhaftes Verhalten festgestellt ist, kann der Staat mit einer Strafe darauf reagieren. Da prallen dann im Gerichtssaal oft Welten aufeinander.
So bot in den Augen der Hinterbliebenen zum Beispiel schon zu Beginn des Kaprun-Prozesses der Umstand Anlass zu Erregung, dass der improvisierte Richtertisch im Saal des Salzburger Kolpinghauses unansehnlich in eine Nische gequetscht war. Aber warum: damit möglichst viele Angehörige teilnehmen konnten. Tatsächlich entbehrte die aus Platznot geborene Szenerie der Würde, die Gerichtssäle sonst ausstrahlen, es sah eher aus wie bei der Gründung eines Kreisverbands der Schill-Partei im Hinterzimmer einer Sportlerkneipe.
Wäre da nicht Manfred Seiss gewesen, der als Einzelrichter nicht nur mit einer komplizierten Materie, sondern auch mit den Emotionen verzweifelter Opfer und den Erwartungen der Öffentlichkeit, dass einer oder mehrere der Angeklagten unbedingt die Schuldigen sein müssten, immer wieder von neuem fertig zu werden hatte. Die Opfer erlebten, wie acht Sachverständige auftraten. Der Brandgutachter Anton Muhr, auf dessen Gutachten sich die Anklage weitgehend stützte, schied aus, psychisch krank angeblich. Im Keller seines Privathauses fanden sich dann Beweismittel, die eigentlich in die Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft gehört hätten.
Akten waren zum Teil bei der kriminaltechnischen Zentralstelle in Wien zurückgehalten worden. Warum? Keiner begreift es. Die österreichische Heeresbildstelle gab erst nach Monaten ein Video vom Unglücksort heraus. Warum?
Die Bediensteten des TÜVs beriefen sich während der 60 Verhandlungstage auf einen "bewilligten Zustand der Bahn". Sie hätten nur den Wartungszustand zu überprüfen gehabt. "Mein Mandant soll minderwertige Materialien verwendet haben", begehrte der Anwalt eines Monteurs auf. "Das ist unrichtig! Diese Stoffe werden im Flugzeugbau eingesetzt, in Industrieanlagen, Hochöfen und Stahlgießereien!"
"Mein Mandant tritt oft als Amtssachverständiger für das sichere Funktionieren einer Seilbahn auf", trug ein anderer Anwalt vor, "und nun macht die Frau Staatsanwalt aus ihm plötzlich einen brandschutztechnischen Sachverständigen!" Man gewinne den Eindruck, fuhr er fort, "dass jeden, der an der Kapruner Bahn irgendwie beteiligt war, ein Strafantrag ereilte". Die "Titanic" habe zu ihrer Zeit als unsinkbar gegolten, die Concorde als ein sicheres Flugzeug und Kaprun als Zenit des Seilbahnbaus. Man stehe hier vor "einer schicksalhaften Verkettung unglücklicher Umstände".
Doch bei aller massiven Kritik an der Anklage, zu Recht oder nicht, dass sie Ereignisse von gestern mit den Maßstäben von übermorgen gemessen habe, blieben Fragen. In Gefährten, in denen sich Menschen wie Heringe drängen, wo trotz Verbotes auch geraucht wird, wo nicht auszuschließen ist, dass Passagiere Feuerwerkskörper mitführen oder zündeln - wieso soll es da keinen Brand geben? Strom ist vorhanden und Hydrauliköl, das auslaufen kann. Eine Heizung muss auch sein, weil es bis zu minus 30 Grad Celsius kalt wird in dieser Höhe. Brennen kann immer etwas. Saßen wenigstens die Personen auf der Anklagebank, die damals an die Möglichkeit eines Brandes auch in einer Seilbahn hätten denken müssen?
Ein Mann vom TÜV trug vor, er vertrete Österreich in internationalen Kommissionen, und über ein solches Thema sei auch dort bis zum Unglück niemals geredet worden: "Brandschutz war kein Thema." Inzwischen allerdings gebe es entsprechende Vorgaben. Ja, nachher ist man immer klüger.
Auf die Frage des Richters, was seiner Auffassung nach Unglücksursache war, sagte einer der Angeklagten: "Ich grüble und grüble. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ablief, wie es die Staatsanwaltschaft unterstellt. Um 9.02 Uhr fuhr die 'Kitzsteingams' los. Um 9.05 Uhr war bereits absoluter Stillstand. Um 9.11 Uhr brannten außen die Hochspannungskabel - das Feuer war also schon durch den geschlossenen Wagen hinaus gedrungen. Das Ganze muss explosionsartig passiert sein." Aber wie?
Im Lauf der Verhandlung kam heraus, dass eine Halterung im Inneren des Heizstrahlers in der Führerkabine gebrochen war. Der so genannte Heizstern kippte gegen das Plastikgehäuse, das dadurch in Brand geriet und die dahinter liegenden Hydraulikleitungen erhitzte, bis sie platzten. 160 Liter brandgefährliches Öl wurden durch den großen Druck in den Leitungen fein zerstäubt in das Feuer geblasen. Die Katastrophe war da.
"Warum haben Sie in der Passagierkabine keinen Feuerlöscher einbauen lassen?", fragte im Prozess die Frau Staatsanwalt den technischen Direktor der Gletscherbahnen. "Weil keiner vorgeschrieben und auch nicht vorgesehen war", antwortet der. Warum gab es überhaupt einen Heizlüfter in dem Fahrzeug, fragt sich der Laie, wenn es nicht erlaubt ist, einen solchen dort einzubauen. Weil die Kitzsteinbahn kein Fahrzeug war, antwortet der Fachmann. Denn ein Fahrzeug hat einen Antrieb. Die Kitzsteinbahn aber hatte keinen Antrieb - war deshalb auch kein Fahrzeug und so weiter und so fort. Das Unfassliche wird durch solche Argumente nicht fasslicher.