Bundesanwaltschaft prüft mögliche weitere NSU-Tat - DER SPIEGEL
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Aussage im Münchner Prozess Bundesanwaltschaft prüft mögliche weitere NSU-Tat

Auf das Konto des "Nationalsozialistischen Untergrunds" geht möglicherweise eine weitere Tat. Eine Aussage im NSU-Prozess hat die Aufmerksamkeit der Bundesanwaltschaft erregt: Demnach soll im Jahr 2000 eine Person angeschossen worden sein. Das wird nun geprüft.
Angeklagter S.: Hinweis auf mögliche weitere NSU-Tat
Angeklagter S.: Hinweis auf mögliche weitere NSU-Tat

Angeklagter S.: Hinweis auf mögliche weitere NSU-Tat

Foto: Pool/ Getty Images
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München - Die Bundesanwaltschaft geht einer möglichen unentdeckten Tat der Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) nach. Anlass ist eine Aussage des Angeklagten Carsten S. im NSU-Prozess in München. Sie könnte darauf hindeuten, dass die untergetauchten Neonazis im Zeitraum zwischen Anfang und Herbst des Jahres 2000 jemanden angeschossen haben.

"Wir haben das Bundeskriminalamt beauftragt herauszufinden, ob in diesem Zeitraum eine Tat begangen worden sein könnte, wo jemand angeschossen wurde und die NSU-Bezug haben könnte", sagte Bundesanwalt Herbert Diemer.

Carsten S. hatte ausgesagt, der Mitangeklagte Ralf Wohlleben habe ihm erzählt, die drei Untergetauchten hätten jemanden angeschossen. Er habe vor allem gehofft, dass dies nicht mit der Waffe geschehen sei, die er - Carsten S. - den Dreien besorgt hatte.

Carsten S. hatte die Ermittler im Prozess schon auf eine weitere neue Spur gebracht: Er deutete auf einen Rohrbombenanschlag in Nürnberg 1999 hin. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen mittlerweile gegen Beate Zschäpe wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

S. hatte die Ermittler im Prozess schon auf eine weitere neue Spur gebracht: Er deutete auf einen Rohrbombenanschlag in Nürnberg 1999 hin. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen mittlerweile gegen Beate Zschäpe wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

Carsten S. hat zugegeben, den untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe eine Waffe besorgt zu haben - höchstwahrscheinlich jene Pistole der Marke "Ceska", mit der die Terroristen neun Menschen ermordeten. Carsten S. stieg nach eigenen Angaben kurz darauf aus der rechten Szene aus. Er ist der bislang einzige der fünf Angeklagten im NSU-Prozess, der vor Gericht ausgesagt hat und Fragen beantwortet. Der Mitangeklagte Holger G. hatte lediglich eine Erklärung verlesen, aber keine Fragen zugelassen.

ulz/dpa