Carolin-Prozess: Der klagende Angeklagte - DER SPIEGEL
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Carolin-Prozess Der klagende Angeklagte

Er zerrte sie vom Fahrrad, verschleppte, vergewaltigte und tötete sie. Die Qualen der 16-jährigen Carolin aus Graal-Müritz lassen sich nur erahnen. Ihr mutmaßlicher Mörder schildert zum Prozessauftakt lediglich sein verpfuschtes Leben - und beklagt sich über die Justiz.
Von Jens Todt
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Rostock - Staatsanwältin Tanja Bierfreund verliest die Anklage nüchtern und ruhig. Sie steht vor rund hundert Zuschauern im großen Saal des Rostocker Landgerichts und erklärt in trockenstem Amtsdeutsch, was dem Angeklagten Maik S. zur Last gelegt wird. Von erzwungenem Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten ist die Rede und von einer anschließenden Verdeckungstat mit stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf der Geschädigten.

Die Geschädigte, das ist ein 16-jähriges Mädchen aus Mecklenburg-Vorpommern, eine Schülerin, die an diesem Freitagnachmittag, dem 15. Juli 2005, nach ihrem Ferienjob beim Arbeiter-Samariter-Bund mit dem Fahrrad zu ihrem Freund fahren will. Sie hat sich in der gemeinnützigen Einrichtung um Kinder gekümmert, deren Mütter dort zur Kur sind. Gegen 14 Uhr macht sie sich auf nach Gelbensande, das nur wenige Kilometer von ihrem Wohnort Graal-Müritz entfernt liegt. Sie will sich mit ihrem Freund nach einem Streit versöhnen und fährt diesen Weg, der durch einen Wald führt, zum ersten Mal in ihrem Leben allein entlang.

Dort soll Maik S. sie vom Fahrrad gerissen, einige hundert Meter in den Wald hinein geschleppt, mit einer blauen Kordel gefesselt und vergewaltigt haben. Nach der Tat lässt er Carolin wieder ihren BH, das Top mit Spaghettiträgern und die kurze Hose anziehen, wie die Ermittler rekonstruierten. Anschließend soll der Angeklagte mit einem "Stein oder einem anderen stumpfen Gegenstand" mehrfach auf ihren Kopf und ihren Hals eingeschlagen haben. Carolin erleidet schwerste Hirnverletzungen.

Möglicherweise bestiehlt der Täter das Opfer nach der Tat auch noch, Carolins Geldbörse liegt offen auf dem Boden, die Ermittler finden darin zwei Ein-Cent-Münzen. Anschließend habe Maik S. das Mädchen in einem sumpfigen Graben zurückgelassen, sterbend oder schon tot.

"Normale Entwicklung"

Der 29-jährige Angeklagte spricht mit ruhiger, fester Stimme. Er sei das siebte Kind der Familie, seine Eltern seien zum Zeitpunkt seiner Geburt bereits 46 und 43 Jahre alt gewesen. Vier Kinder, drei Schwestern und ein Bruder stammten aus der ersten Ehe seiner Mutter, einer Tischlerin. Später habe sie noch drei Söhne geboren. Sie habe den Kontakt zu ihm abgebrochen, seitdem er in U-Haft sitzt; sein Vater habe ihn hin und wieder besucht.

Maik S. gibt sich höflich und zurückhaltend. Er sitzt regungslos in einer schwarzen Regenjacke, einer grünen Hose und weißen Turnschuhen da und erzählt von seiner Jugend. Wenn er eine Frage des Vorsitzenden Richters Guido Lex nicht versteht, fragt er höflich "Wie bitte?" Manchmal sieht er seinen Verteidiger Martin Dimieff kurz fragend an und redet anschließend weiter.

In der Schule habe er schon früh Schwierigkeiten gehabt, die dritte Klasse musste er wiederholen. Er fiel durch wiederholtes Schulschwänzen auf und kam als 13-Jähriger in ein Heim für schwer erziehbare Kinder in der Nähe von Wismar. Dennoch sagt Maik S., seine Entwicklung sei "normal" verlaufen. Später habe er ein zweites Kinderheim besucht, diesmal in Graal-Müritz, die Schule habe er nach der siebten Klasse ohne Abschluss abgebrochen. "Ich hatte eben keine Lust."

Ausbildungen zum Schäfer und zum Zimmermann bricht er ab. "Keine Lust." Vor allem alles Theoretische sei ihm zuwider gewesen. Später habe er zumindest seinen Hauptschulabschluss nachgeholt. Auch seine Zeit bei der Bundeswehr bleibt ein kurzes Intermezzo. Drei Monate hält er es dort aus, dann wird er unehrenhaft entlassen, weil er immer wieder aus der Kaserne geflohen war. Er habe sich nur deshalb immer wieder unerlaubt entfernt, weil er sich um seine Tochter kümmern wollte, so Maik S.

Paragraf 66b kommt nicht zur Anwendung

Das Kind wird 1996 geboren, die Mutter ist zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt. Sie habe das Baby immer wieder allein gelassen, sagt Maik S., er habe sich kümmern müssen. Heute lebe die inzwischen neunjährige Tochter bei seinen Eltern.

Als seine Tochter ein Jahr alt ist, verschleppt S. ein Mädchen. Auch sie fesselt und vergewaltigt er. Der Tatort ist fast derselbe. Die Umstände des Verbrechens weisen zahlreiche Parallelen zum Mord an Carolin auf. S. wird damals zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er stellt mehrere Anträge auf vorzeitige Haftentlassung, doch Gutachter bescheinigen ihm eine "negative Prognose", Maik S. muss die volle Zeit absitzen.

Nach einer Gesetzesänderung können Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe auf unbestimmte Zeit in Haft gehalten werden, wenn "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu erwarten ist, dass sie weitere Straftaten "von erheblicher Bedeutung" begehen werden. Der neu geschaffene Paragraf 66b des Strafgesetzbuches kommt bei Maik S. jedoch nicht zur Anwendung. Im Juli 2005 ist er frei.

Wenige Tage nach seiner Entlassung finden Hundeführer der Polizei die Leiche von Carolin. Die Spur führt sofort zu Maik S. DNA-Spuren überführen ihn, die Beweislast ist erdrückend. Der Angeklagte will sich jedoch nicht zu der Tat äußern. Dafür findet er umso mehr Worte über das, was ihm angetan - oder verweigert - wurde.

Therapie - "damit mir geholfen wird"

Er beklagt sich vor Gericht, dass ihm während seiner siebenjährigen Haft eine Therapie immer wieder verweigert worden sei. Seit 1999 habe er Anträge gestellt, doch erst im Jahr 2004 habe er eine Gruppentherapie für Sexualstraftäter beginnen können. Allerdings seien die Sitzungen häufig ausgefallen, außerdem habe er nur schwer Vertrauen zu den Therapeuten und Mithäftlingen fassen können.

Warum er die Therapie denn überhaupt machen wollte, fragt Richter Lex den Angeklagten. "Damit mir geholfen wird", antwortet dieser. Ob es denn nicht vielmehr so gewesen sei, dass er auch diesmal "keine Lust" gehabt habe, so wie früher, eigentlich so wie immer, erwidert Lex. In diesem Augenblick verliert Maik S. zum ersten Mal seine zur Schau gestellte Gleichgültigkeit, an der alles abprallt.

"Nein", sagt der Angeklagte. "Ich wollte die Therapie sogar nach meiner Entlassung fortsetzen." Er sei einmal sogar bei der Justizvollzugsanstalt gewesen, um an der Sitzung teilzunehmen, allerdings war sein Personalausweis abgelaufen, und die Beamten hätten ihn nicht hineingelassen. Für einen Moment schweigt der Saal, dann schaut der Angeklagte seinen Verteidiger fragend an. Doch der blickt in seine Akten.