Urteil gegen früheren Fußballprofi Staatsanwaltschaft legt im Fall Metzelder Berufung ein
Christoph Metzelder am Donnerstag vor Gericht
Foto: Sascha Steinbach / Pool / EPADie Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur.
Metzelder war am Donnerstag zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, sich 18 kinder- und jugendpornografische Dateien verschafft und diese weitergeleitet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft befanden sich auf Metzelders Handy 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt, diesen Punkt der Anklage gestand Metzelder nicht.
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Verteidiger Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob Metzelder das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.