Cottbus: Gefährlicher Sexualstraftäter bleibt frei - DER SPIEGEL
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Cottbus Gefährlicher Sexualstraftäter bleibt frei

Obwohl Experten sein Rückfallrisiko als sehr hoch einschätzen, bleibt ein verurteilter Sexualstraftäter in Brandenburg auf freiem Fuß. Das Cottbuser Landgericht lehnte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Ein ähnlicher Fall sorgt in Brandenburg/Havel für Wirbel.
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Cottbus - Das Landgericht Cottbus habe festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht gegeben seien, sagte Gerichtssprecher Ralph Matzky in Cottbus. Während der Verbüßung der Haftstrafe habe es seit 1996 keine Vorkommnisse gegeben, welche die Prüfung einer Sicherungsverwahrung zuließen. Ob der Mann noch gefährlich ist, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

Der 40-Jährige hatte bis Ende 2004 wegen mehrerer Sexualdelikte eine insgesamt zwölfjährige Haftstraße verbüßt. Nach einer einstweiligen Unterbringung wurde er laut Gericht im April 2006 unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Dem Sprecher zufolge wurde das Rückfallrisiko des Mannes in zwei kriminalprognostischen Gutachten als sehr hoch bewertet.

Im Sommer 2005 hatten die Cottbuser Richter daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, woraufhin der Mann entlassen wurde.

Weiter Aufregung in Brandenburg

In Brandenburg hatte jüngst die Entlassung eines zwei Jahre älteren Sexualstraftäters für Schlagzeilen gesorgt. Er war Ende Januar aus elfjähriger Haft entlassen worden, obwohl Gutachter ihn als Gefahr für die Gesellschaft beschrieben. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung war bei ihm ebenfalls nicht möglich, da sich seit seiner Verurteilung keine neuen Erkenntnisse über seine bereits bekannte Gefährlichkeit hinaus ergeben hatten.

Am Freitag war der Mann erneut in Gewahrsam genommen worden und soll entgegen ersten Angaben vorläufig nicht wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Zunächst allerdings soll er nicht auf freien Fuß gesetzt werden. Nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt am Morgen sei der 42-Jährige in den Maßregelvollzug eingewiesen worden, sagte Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) heute Nachmittag. Beim Amtsgericht Brandenburg solle nun eine einstweilige Anordnung beantragt werden, dass der Mann im Maßregelvollzug bleibt.

Nach den Worten Tiemanns ging am Morgen bei der Stadt ein Fax der Staatsanwaltschaft ein, worin um eine Prüfung ersucht wird, ob der 42-Jährige erneut untergebracht werden kann. Sie betonte jedoch, dass der Mann, sollte das Amtsgericht der Unterbringung zustimmen, von Rechts wegen lediglich mehrere Wochen im Maßregelvollzug festgehalten werden kann. Die Stadt sei eine Ordnungs- und keine Strafverfolgungsbehörde. Amtsarzt Uwe Peters betonte, er habe bei der Untersuchung des Mannes auf Basis eines bestehenden Gutachtens festgestellt, dass von diesem eine akute Gefahr ausgeht.

ffr/ddp