Getötetes Ehepaar in Notzing Urteil gegen Doppelmörder ist rechtskräftig
Angeklagter Christoph W.: lebenslang hinter Gitter
Foto: Armin Weigel/ dpaHamburg - Es war ein ungewöhnlicher Moment, als die Richterin unmittelbar nach der Begründung des Urteils die Verhandlung im Saal 210 des Landgerichts Landshut unterbrach. Kurz zuvor hatte sie als Vorsitzende des Schwurgerichts das Urteil für Christoph W. verkündet: lebenslange Haft. Der 22-Jährige hatte die Eltern seiner Ex-Freundin getötet, weil er sie für die Trennung verantwortlich machte.
Die Richterin bat Staatsanwalt Ralph Reiter und den Verteidiger des Angeklagten, Winfried Folda, sich 15 Minuten lang zusammenzusetzen, um sich auf einen beidseitigen Rechtsmittelverzicht zu verständigen. Damit wäre das Urteil sofort rechtskräftig gewesen.
Es war nicht überraschend, dass die beiden Parteien nach der Pause keine Erklärung abgaben. "Ein so junger Mensch muss erst einmal verdauen, was lebenslang bedeutet", sagte Staatsanwalt Reiter damals und signalisierte bereits, dass er durchaus bereit sei, auf eine Revision zu verzichten. "Die Kammer hat triftige Gründe angeführt, warum sie auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtet hat." Zudem bedeute lebenslang nur, dass nach 15 Jahren Haft für den Verurteilten die Möglichkeit bestehe, freizukommen - nicht, dass Christoph W. auch freikomme. Pro forma legte Verteidiger Folda dennoch Revision ein. "Mein Mandant muss erst realisieren, wo er die nächsten 14 Jahre verbringen wird. Das braucht Zeit", sagte er.
Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hätten ihre Revisionen nunmehr zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch. Das Urteil gegen den Doppelmörder ist damit rechtskräftig.