Doppelmord von Bodenfelde "Ein Exzess der Gewalt"
Elke Krebs hat sich einen grauen Pappkarton um den Bauch geschnallt. In schwarzen Buchstaben steht darauf: "Wir fordern Opferrecht vor Täterrecht." Um den Hals einer anderen Frau hängt ein Schild mit der Aufschrift: "Schützt uns vor Wiederholungstätern." Gemeint ist Jan O. Er hatte gestanden, im November 2010 in Bodenfelde die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias getötet zu haben.
Das Landgericht Göttingen verurteilte den 26-Jährigen nun wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung an.
Elke Krebs ist das nicht genug. Die inzwischen pensionierte Grundschullehrerin gründete vor 16 Jahren den Verein für Opferschutz und Strafgerechtigkeit Northeim, pilgert seither zu spektakulären Prozessen und kämpft für schärfere Gesetze in Deutschland.
Elke Krebs und die anderen Demonstranten waren der Grund, dass der Vorsitzende der Kammer, Ralf Günther, vor seinem Urteil eine deutliche Ermahnung aussprach: Sollte es nach der Verkündung etwa zu Applaus oder Ausdruck von Missfallen kommen, werde er ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängen. Danach war es mucksmäuschenstill im Saal.
Eineinhalb Stunden dauerte die anschließende Begründung des Urteils - auch weil Richter Günther die Chance nutzte, Kritik zu üben, die sich bei ihm in den vergangenen 13 Verhandlungstagen offensichtlich aufgestaut hatte. Die Ausführungen schienen ihm ein großes Anliegen zu sein.
Er zollte Ninas Mutter Respekt, wie sie jede Stunde, die verhandelt wurde, im Gericht Platz genommen, geschwiegen, geweint und das "kaum Erträgliche" ertragen hatte. Der Mord an den beiden Teenagern sei "ein Exzess der Gewalt" und eine "schier unvorstellbare Dimension des Unrechts" gewesen. "Wie nur müssen sich die Kinder gefühlt haben, als Jan O. seinen Arm um ihren Hals legte, sie verschleppte und sie tötete?", fragte Richter Günther. Für die Eltern sei nicht nur der Tod der Kinder entsetzlich, sondern auch die Art und Weise, wie sie hätten sterben müssen.
"Ihn als Monster zu bezeichnen, das ist menschenverachtend"
Tobias' Eltern, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, waren auf Anraten ihres Anwaltes Steffen Hörning nicht im Gericht erschienen. Aber sie hatten Hörning gebeten, im Rahmen seines Plädoyers einen Brief zu verlesen. Richter Günther sagte nun, er habe kurzzeitig erwogen, das Verlesen damals abzubrechen, weil in dem Schreiben die Todesstrafe für Jan O. gefordert worden sei. Solche Äußerungen seien in einem deutschen Gericht eigentlich untersagt.
Der Vorsitzende irrt allerdings: Tobias' Eltern hatten geschrieben, dass sie hoffen, der Mörder ihres Sohnes erhalte "die höchste Strafe, die es nach deutschen Gesetzen geben kann". Von Todesstrafe war keine Rede.
Ebenfalls monierte der Richter in seiner Urteilsbegründung, dass die Eltern den Angeklagten als "Monster" bezeichnete hatten. Jan O. sei zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er ein Mörder sei - kein Monster. Auch Jan O. habe ein Recht auf Menschenwürde. "Ihn als Monster zu bezeichnen, das ist menschenverachtend."
Laut Urteilsbegründung erfüllt Jan O. mit der Tötung der beiden Jugendlichen drei Mordmerkmale: Er tötete zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes, aus Heimtücke und zur Verdeckung einer Straftat.
Aus Sicht der Kammer war das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht gegeben. Das liegt dann vor, wenn ein Täter "aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt". Dies sei bei Jan O. nicht der Fall gewesen, entschied die Kammer. "Nach Laiensicht ist die Tat grausam, aber grausam im Rechtssinne handelte er nicht", so Richter Günther.
Detailliert beschrieb der Vorsitzende den Doppelmord: Wie Jan O. Nina quälte, wie er Tobias tötete. "Wenn das nicht grausam ist, was dann?", fragte Richter Günther nach der Tatschilderung.
Das Geständnis: Jan O.s Coming-out
Ninas Mutter weinte während der Ausführungen des Richters. Jan O. schloss die Augen, hielt den Kopf fast ausschließlich gesenkt. "Er ist sehr betroffen, auch wenn man ihm das nach außen nicht anmerkt", sagte sein Verteidiger Markus Fischer, der nun prüfen will, ob er in Revision geht. Fischer hatte auf Unterbringung in der Psychiatrie plädiert, ohne anschließende Sicherungsverwahrung. Jan O. habe ihn bereits gebeten, das Urteil anzufechten. Das Strafmaß habe dem 26-Jährigen schwer zugesetzt.
Vermutlich hatte Jan O. damit gerechnet, dass sich sein Geständnis deutlich strafmildernd auswirken würde. Das erkannten die Richter auch an und hoben das "sehr umfangreiche, detaillierte Geständnis" hervor.
Ein Sachverständiger hatte das von Jan O. selbständig verfasste sogenannte Endgeständnis als "Coming-out" gewertet. Die Unterschrift des 26-Jährigen unter den 17 Seiten sei auffallend groß, so als habe sich Jan O. zu seiner Paraphilie, einer multiplen Störung der Sexualpräferenz, bekennen wollen.
Gutachter hatten Jan O. im Prozess bescheinigt, dass er in sexueller Hinsicht auf Hände und Füße fixiert sei. Beides seien Teile eines ausgeprägten Fetischs, insbesondere bei Mädchen, hinzu kommen seine kannibalistischen und vampiristischen Neigungen.
Seine Schuldfähigkeit ist laut Kammer erheblich vermindert dadurch, dass er - wenn es auch nur Partikel waren - Menschenfleisch gegessen und Blut getrunken habe. Diese abartige Leidenschaft habe Jan O. erstmalig erfahren, davon zeigte sich das Gericht überzeugt. Diese Erfahrung habe ihn derart überwältigt, dass der Wunsch nach Geschlechtsverkehr in den Hintergrund getreten sei. So verurteilte die Kammer den psychisch schwer gestörten Angeklagten im Fall Nina zu 13 Jahren und 10 Monaten statt lebenslanger Haft.
In Tobias' Fall dagegen ging das Gericht von der vollen Schuldfähigkeit aus. Als Jan O. erkannt habe, dass Tobias - anders als er zunächst dachte - ein Junge ist, habe er "bilanzierend" den Schluss gezogen, er könne das Kind nicht laufen lassen. Dafür erhalte er lebenslange Haft. Formal gäbe es in Tobias' Fall gar die Voraussetzung, um die besondere Schwere der Schuld zu verhängen. Doch durch die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung sei dieses Strafmaß nicht möglich.
Mit seinem Urteil ging die Kammer überraschend über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die wegen verminderter Schuldfähigkeit 15 Jahre Haft, die Unterbringung in der Psychiatrie und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte.
"Wir lassen nicht locker"
Der Angeklagte selbst hatte sich in seinem Schlusswort für seine Taten entschuldigt und gesagt: "Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat." Formal sei das eine Entschuldigung, sagte Richter Günther. Und auch das habe sich strafmildernd ausgewirkt. Gleichzeitig sei für das Gericht durch die Art und Weise der Entschuldigung weder Reue noch Einsicht erkennbar.
Und noch etwas lag dem Vorsitzenden auf der Seele: Das Unverständnis für den zeitweiligen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung. Wenn der Angeklagte nur aussagen wolle ohne Publikum, werde das vom Gericht respektiert. Immerhin habe die Klärung der Tat oberste Priorität.
Vielleicht war es aber auch nur eine Retourkutsche: Denn ebenfalls missfallen hatte der Kammer, dass die Mutter des Angeklagten im Vorfeld des Prozesses über ihre gewalttätigen Erziehungsmaßnahmen geplaudert hatte. Vor Gericht aber habe sie "mit einer Selbstverständlichkeit gelogen", die sprachlos mache.
Nach der Urteilsverkündung schob sich Elke Krebs mit ihrem Pappschild durch das Getümmel. "Wir lassen nicht locker", sagte die 67-Jährige voller Inbrunst. "Jan O. war vorbestraft, auf Bewährung frei, der Tod der Kinder hätte verhindert werden können." Ihre Vereinsfreundinnen nickten zustimmend, verteilten Handzettel, quatschten wild durcheinander.
An ihnen vorbei bahnte sich leise einer den Weg, der extra zum Urteil angereist war: Hartmut Reinecke, der Leiter der Mordkommission. Für ihn ist der Doppelmord von Bodenfelde erst jetzt abgeschlossen.