Aussagen einer Verwandten Marathon-Attentäter weint vor Gericht
Dschochar Zarnajew (l.) vor Gericht, eine Cousine mit Dolmetscherin im Zeugenstand: Skizze eines Gerichtszeichners
Foto: Jane Flavell Collins / dpaSeit Beginn des Prozesses gegen Dschochar Zarnajew hatte der Marathon-Attentäter im Gerichtssaal einen gleichgültigen Eindruck gemacht. Als nun eine Verwandte als Zeugin aussagte, war es mit seiner Beherrschung vorbei. Der 21-Jährige weinte, als seine schluchzende Tante im Zeugenstand war.
Zarnajew wischte sich Tränen aus den Augen und rutschte auf seinem Stuhl umher, als die Frau weinend Fragen nach ihrem Namen, ihrem Geburtsjahr und Geburtsort beantwortete. Mehr schaffte sie nicht - Richter George O'Toole Jr. regte an, einen anderen Zeugen der Verteidigung zu befragen, damit sich die Frau beruhigen könne.
Zarnajew war Anfang April schuldig gesprochen worden, gemeinsam mit seinem später getöteten Bruder Tamerlan den Anschlag auf den Boston Marathon 2013 verübt zu haben. Drei Menschen starben, mehr als 260 wurden verletzt.
In einem zweiten Prozessabschnitt geht es nun um das Strafmaß - und die Frage, ob Zarnajew lebenslang ins Gefängnis muss oder hingerichtet wird. Auf 17 der insgesamt 30 Anklagepunkte gegen Zarnajew steht die Todesstrafe. Die zwölfköpfige Jury sah seine Schuld in allen Anklagepunkten bestätigt, darunter der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, Geiselnahme und Waffengebrauch mit Todesfolge.
Zarnajews Verteidiger argumentieren, Dschochar sei durch seinen Bruder und seine Mutter beeinflusst und radikalisiert worden. Die Anhörung der Verwandten sollte helfen, dies zu untermauern. Insgesamt sagten drei Cousins und zwei Tanten Zarnajews aus. Alle berichteten, sie hätten ihn nicht mehr gesehen, seit er mit acht Jahren aus Russland in die USA ausgewandert sei.
Ein Cousin sagte aus, Zarnajew sei ein feinfühliges Kind gewesen, habe einmal geweint, als er den Disney-Film "König der Löwen" angesehen habe. Eine Tante sagte, als Kind hätten Zarnajew und sein Bruder Tamerlan keiner Fliege etwas zuleide tun können. Gegen die Frage der Staatsanwaltschaft, ob ein tödlicher Angriff auf Zivilisten liebenswürdig sei, protestierte die Verteidigung. Das Gericht ließ die Frage daraufhin nicht zu.