Ehrenmord Kiel - DER SPIEGEL
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Urteil im "Ehrenmord"-Prozess Kieler Richter verhängen hohe Haftstrafen

Sie töteten ihr Opfer mit 18 Messerstichen - offenbar aus Gründen der "Ehre", weil sie die neue Beziehung ihrer Schwester nicht akzeptieren wollten. Jetzt hat das Kieler Landgericht fünf Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.
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Kiel - Nach einem sogenannten "Ehrenmord" an einem Iraker hat das Kieler Landgericht vier Brüder und deren Schwager wegen Totschlags zu hohen Haftstrafen verurteilt. Drei der vier Brüder erhielten eine Freiheitsstrafe zwischen acht und zwölfeinhalb Jahren. Ein weiterer Bruder erhielt fünf Jahre Jugendstrafe. Der Schwager wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Die fünf Männer hatten ihr Opfer Anfang 2011 vor einer Kieler Bäckerei getötet. Bei dem 26-Jährigen handelte es sich um den neuen Lebensgefährten der Frau eines Angeklagten. Diese hatte ihren 33 Jahre alten Partner, mit dem sie nach muslimischem Recht verheiratet war, erst wenige Tage vor der Tat Ende 2010 verlassen und war zu dem späteren Opfer gezogen.

"Es war eine Familiensache", hatte Staatsanwalt Matthias Daxenberger während seines Plädoyers Anfang März gesagt. "Die Tötung des Ali O. war eine gezielte Bestrafungsaktion." Der Staatsanwalt hatte für drei der libanesischen Brüder und deren Schwager lebenslange Haft sowie für einen weiteren Bruder neun Jahre Jugendstrafe gefordert.

Die Täter hatten den Iraker am 7. Januar vergangenen Jahres durch Schläge, Tritte und Messerstiche so schwer verletzt, dass er verblutete. Wiederholt soll er während des Angriffs gerufen haben: "Was habe ich getan?" Mediziner stellten später insgesamt 18 Stichverletzungen fest. Der Mann war vor seinen Angreifern vergeblich in eine Bäckerei geflohen. Dort filmte eine Kamera den Angriff. Auch als er im Verlauf der Attacke auf einen Blumenkübel vor dem Geschäft stürzte, malträtierten ihn die Täter weiter.

Verteidiger bestritten "Ehrenmord"

Die Verteidiger der Männer hatten vor Gericht bestritten, dass es sich um einen gezielten Mord zur Rettung der Familienehre handelte. Vielmehr hätten sich die Angeklagten des Totschlags oder der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Einer der Rechtsanwälte hatte für seinen Mandaten einen Freispruch gefordert.

Die Männer selbst hatten vor Gericht geschwiegen. Einer der Angeklagten ließ seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die Anwesenheit am Tatort und auch Schläge einräumte. Belastet wurden die Männer auch durch Telefondaten und Zeugenaussagen. Auf dem Schuh eines der Angeklagten wurden zudem Blutspuren des Opfers festgestellt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatten die Brüder und der verlassene Mann erfolglos versucht, die Frau und ihren neuen Lebensgefährten auseinanderzubringen. Die Ehre der Familie sei durch deren Beziehung verletzt gewesen.

jbr/dpa/dapd