Hannover: Angeklagter entschuldigt sich für Tötung des Einbrechers - DER SPIEGEL
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Getöteter Einbrecher in Hannover Schütze entschuldigt sich bei Angehörigen

Ein wegen Totschlags angeklagter Sportschütze hat vor dem Landgericht Hannover gesagt, in panischer Angst auf einen Einbrecher geschossen zu haben. Der 41-Jährige bat die Angehörigen des Opfers um Entschuldigung.
Angeklagter Bassam A. (M.), Verteidiger: Geständnis zum Prozessauftakt
Angeklagter Bassam A. (M.), Verteidiger: Geständnis zum Prozessauftakt

Angeklagter Bassam A. (M.), Verteidiger: Geständnis zum Prozessauftakt

Foto: Holger Hollemann/ dpa
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Mit einem Geständnis hat der Prozess gegen einen Sportschützen begonnen. Der 41-jährige Bassam A. gab in einem von seinen Verteidigern verlesenen Geständnis zu, einen Einbrecher niedergeschossen zu haben. Der Angeklagte entschuldigte sich vor dem Landgericht Hannover bei der Familie des Opfers. "Ich wollte eigentlich gar nicht schießen", sagte er.

In der Tatnacht Anfang Juni habe er nach Geräuschen draußen eine vermummte und mit einer Pistole bewaffnete Person und weitere Gestalten erblickt. In panischer Angst habe er seine eigene Waffe aus dem Tresor geholt und die Haustür geöffnet. Als sich einer der Einbrecher zu ihm hindrehte, habe er einen Schuss abgegeben. Warum er nicht zuerst die Polizei rief, erklärte der Angeklagte nicht. Die Waffe besaß er legal.

Die Komplizen des Einbrechers flüchteten, der getroffene Maxim A. rannte noch 200 Meter und brach dann zusammen. Der 18-Jährige starb im Krankenhaus.

Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hält das nicht für plausibel und wirft ihm Totschlag vor. Seine Pistole in beiden Händen haltend, habe der Angeklagte auf den jungen Mann angelegt, heißt es in der Anklageschrift.

Teile der Tat wurden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet, die der Angeklagte zum Schutz seiner Werkstatt installiert hatte. Gleich nach dem Geständnis fragte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch den Angeklagten, warum er nicht die Polizei gerufen habe. "Ich hatte nur Angst", sagte der 41-Jährige.

Am Mittwoch will das Gericht bei einem abendlichen Ortstermin an dem Haus mit angrenzender Werkstatt die Gegebenheiten und die Beleuchtung in Augenschein nehmen. Dem Schützen drohen bei einer Verurteilung fünf bis 15 Jahre Haft.

ulz/dpa