Fall Akmal Shaikh Brite in China exekutiert
Akmal Shaikh: Hinrichtung in Xinjiang
London/Peking - Die britische Botschaft in Peking bestätigte am Dienstag die Hinrichtung von Akmal Shaikh. Nach Angaben der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua wurde der 53-Jährige in Urumqi in der westlichen Provinz Xinjiang mit der Giftspritze getötet.
Er verurteile diesen Schritt aufs Schärfste, sagte Regierungschef Gordon Brown in einer ersten Reaktion. Er sei "erschüttert" und "enttäuscht", dass die anhaltenden Bitten um Gnade nicht gehört worden seien. Es ist die erste Hinrichtung eines Europäers in China seit rund fünf Jahrzehnten.
Shaikh war im September 2007 in China mit vier Kilogramm Heroin festgenommen worden. Im Oktober 2008 wurde er in einem halbstündigen Prozess verurteilt. Nach Angaben seiner Familie und der in London ansässigen Hilfsorganisation Reprieve ist Shaikh psychisch krank. Das Rauschgift habe der Verurteilte von Kriminellen zugesteckt bekommen, so Reprieve.
"Besonders betroffen bin ich, dass keine Einschätzung des Geisteszustandes (des Verurteilten) unternommen wurde", wird Brown in einer vom Außenministerium verbreiteten Erklärung zitiert. Einen Gnadenappell des britischen Premierministers hatte China zurückgewiesen.
Auch die in letzter Minute vorgebrachten verzweifelten Gnadengesuchen der Familie konnten Shaikh nicht vor der Hinrichtung retten.
Großbritannien hatte den chinesischen Behörden vorgeworfen, den Bedenken hinsichtlich Shaikhs psychischer Gesundheit nicht so Rechnung getragen zu haben, wie es das Gesetz vorschreibt. China beharrte indessen darauf, dass der Fall dem Gesetz entsprechend behandelt wurde. "Drogenschmuggel ist ein schweres Verbrechen. Die Rechte des Angeklagten sind vollauf gewahrt worden", erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums vorige Woche.
Shaikhs Anwalt erklärte am Dienstag, trotz seiner Bitten an den Richter und das Gefängnis habe er niemals seinen Mandanten treffen dürfen. Chinas Oberster Gerichtshof habe den Geisteszustand des Verurteilten nie in seine Bewertung des Falls einbezogen.