Fotostrecke: Angeklagter Gero S. verurteilt
Fall Gero S. "Sie sind gefährlich, Sie bleiben gefährlich"
Bremen - Die Stelle am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck war Heike Blocks erste. Die Biologie- und Chemielehrerin war voller Pläne und Enthusiasmus. Einer ihrer Schüler wurde zu ihrem Mörder: Gero S., ein Einzelgänger mit Selbstmordabsichten. Aufopfernd hatte sich die 35-Jährige um den Jungen gekümmert.
Am Montag verurteilte das Landgericht Bremen Gero S. zu 15 Jahren Gefängnis wegen Mordes an Heike Block und ordnete die Unterbringung des 21-Jährigen in der Psychiatrie an. Bei dem Angeklagten liege eine "schizotypische Persönlichkeitsstörung" vor, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann.
Eine Stunde und 20 Minuten lang begründete Kellermann das Urteil der Kammer und fand harte Worte für den Angeklagten, der in seinem Schlusswort nicht nur sein Opfer beschimpft, sondern auch konstruierte Motive für die Tat angeführt hatte. Diese Erklärungen seien "einfach Unsinn", "Gewäsch" und reine Schutzbehauptungen, erklärte Kellermann.
"Liebe, Neid und Rache, das sind die Gefühle, aus denen heraus die Tat geschehen ist, basierend auf der Störung", so Kellermann. Für die Kammer seien für die Tat sexuelle Beweggründe ausschlaggebend gewesen. Gero S. habe seine Lehrerin begehrt, sie sei für ihn "ein Objekt sexueller Begierde" gewesen. Die Enttäuschung darüber, dass er mit der Lehrerin keine Beziehung führen konnte, sei in Hass umgeschlagen. Die Motive gingen klar aus dem 260-seitigen Katalog mit 6500 Fragen hervor, den Gero S. ausgearbeitet hatte und seinem Opfer in einer Art "Verhör" stellen wollte - für die Kammer niedere Beweggründe.
Zudem habe Gero S.' Verhalten während des Prozesses und sein Schlusswort Rückschlüsse auf die Tat zugelassen. Der 21-Jährige habe die Gerichtsbühne als Forum für sich missbraucht, sagte Kellermann. Er habe in die Kameras der Fotografen gestrahlt und seinen Schlussvortrag in unerträglicher Art und Weise dazu genutzt, um sein Opfer zu verhöhnen.
Die schriftliche Erklärung, die der Angeklagte am Freitag vorgelesen hatte, wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Noch am Wochenende hatte Staatsanwalt Uwe Picard ein Ermittlungsverfahren gegen Gero S. wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener eingeleitet.
Vor Gericht hatte der 21-Jährige ausgesagt, er habe bereits seit November 2008 geplant, Heike Block zu töten. Am 18. Dezember 2009 befestigte er schließlich einen Peilsender an ihrem Auto, lauerte ihr vor ihrer Wohnung auf und tötete sie mit mehr als 20 Messerstichen.
Kellermann rezitierte aus den Unterlagen des Täters und schilderte - so ist es bei einer Urteilsverkündung üblich - noch einmal den Mord in seinen Einzelheiten. Es waren unerträgliche, qualvolle Momente für Heike Blocks Eltern und ihren Bruder.
"Sie sind gefährlich, und das werden Sie auch bleiben"
Gero S., wie an jedem Prozesstag auch am Montag ganz in Schwarz und mit Springerstiefeln bekleidet, hatte das Gericht mit entspanntem Lächeln betreten. Geduldig, mit geradezu freundlicher Gelassenheit hatte er sich die Handschellen abnehmen lassen. "Interessiert und konzentriert, weitestgehend regungslos, folgte er der Urteilsverkündung", sagte Gerichtssprecher Enzo Vial. Keine Zwischenrufe, keine verbalen Attacken. Nach dem verheerenden Schlusswort am Freitag hatten die Zuschauer im vollbesetzten Gerichtssaal dem Angeklagten vieles zugetraut.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werde der 21-Jährige in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Vial. Dabei handele es sich um eine geschlossene Einrichtung unter gleichen Bedingungen wie in einem Gefängnis. Sollte Gero S. das Therapiezentrum noch einmal verlassen, müsste er seine Haftstrafe antreten. Eine Heilung ist nach Worten des Richters aber eher unwahrscheinlich. Derzeit gebe es keine Therapie, mit der eine derart schwerwiegende Störung zu beheben sei, sagte Kellermann - und an Gero S. gerichtet "Sie sind gefährlich, und das werden Sie auch bleiben."
So sah es auch Gutachter Norbert Leygraf. "Gero S. hat eine verzerrte Realitätswahrnehmung, eine schizotypische Persönlichkeitsstörung und erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit", sagte der Psychiater. "Sein tiefgreifendes abnormes Verhalten zeigt sich in seiner Sexualität. Er ist dauerhaft gefährlich für jede Frau, die ihn als nächstes zurückweist."
"Ein angemessenes, ausgewogenes Urteil"
Die Strafkammer sprach mit ihrem Urteil die Höchststrafe bei verminderter Schuldfähigkeit aus und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Tat als Mord aus niederen Beweggründen eingestuft. Die Verteidigung hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags beantragt und sich ebenfalls für die Psychiatrie-Unterbringung ausgesprochen.
Die Eltern der ermordeten Lehrerin waren mit dem Urteilsspruch zufrieden. "Wir halten das für ein angemessenes, ausgewogenes Urteil", sagte Wilfried Block und zeigte sich gegenüber der Kammer und der Staatsanwaltschaft dankbar.
Ob die Tat durch einen frühzeitigen Schulverweis von Gero S. oder härteres Durchgreifen des Schulrektors hätte verhindert werden können, bleibt nach dem Prozess offen. Richter Kellermann hatte mehrfach in dem Verfahren betont, dass diese Fragen nicht Gegenstand des Verfahrens seien.
Was bleibt ist die Dienstaufsichtsbeschwerde der Eltern gegen den Direktor des Gymnasiums. Ihrer Ansicht nach hat der Vorgesetzte ihrer Tochter seine Fürsorgepflicht für die Lehrerin verletzt.
Bis heute hat er Heike Blocks Eltern nicht kondoliert oder ihnen gegenüber sein Bedauern über den Tod der 35-Jährigen zum Ausdruck gebracht.