Prügelattacke in Berlin: Prozess wird ausgesetzt
Tödliche Prügelei am Alexanderplatz Der verhängnisvolle Schöffe
Mitten im Prozess um den getöteten Berliner Jonny K., für dessen Tod sie mitverantwortlich sein sollen, dürfen sie nach Hause gehen: Osman A., 19, Hüseyin I., 21, und Melih Y., 21, sind auf freiem Fuß. Dieser Montag war für sie der fünfte Tag vor Gericht - und gleichzeitig vorerst der letzte. Die Verhandlung ist geplatzt.
Der Auslöser ereignete sich am vergangenen Donnerstag im Saal 700 des Landgerichts Berlin: Mit Spannung hatten die Prozessbeteiligten die Aussage des Zeugen Ali Y. erwartet, der an jenem Tag geladen war.
Nur zwei Meter stand Ali Y. in der Nacht vom 14. Oktober vergangenen Jahres von der Menschentraube entfernt, in deren Mitte Jonny K. aus dem Leben geprügelt wurde. Nach der Tat machte Ali Y. konkrete Angaben bei der Polizei. Er schilderte, wer wen wann angegriffen hatte und wer wann zu Boden gegangen war. Vor allem gab er zu Protokoll, wie Jonny K. gestürzt war. Nach Angaben der Mediziner führten Hirnblutungen zum Tod des 20-Jährigen. Es sei aber nicht möglich, festzustellen, ob Schläge, Tritte oder der Sturz auf das Pflaster die Ursache gewesen seien. Die Hoffnung war daher groß, der 23-jährige Ali Y. könne mit seinen Beobachtungen zur Aufklärung des Verbrechens beitragen.
Doch als Ali Y. vor Gericht trat, berief er sich in fast unerträglicher Weise auf Erinnerungslücken. "Weiß ich nicht mehr", sagte er. "Habe ich vergessen."
Zu wenig Aufklärungswille und zu viele Ausflüchte für Siegfried K., einen von zwei Schöffen der 9. Jugendstrafkammer. Er habe eine einzige Frage an den Zeugen, sagte der 58-Jährige und rief dann empört: "Sind Sie zu feige, eine Aussage zu machen, oder wollen Sie das Gericht verarschen?" Die Verteidigung beantragte umgehend, den Laienrichter als befangen auszuschließen. Ein faires Verfahren sei mit solch einem Schöffen nicht zu erwarten. Das Gericht vertagte die Entscheidung.
Diese Entscheidung ist nun gefallen, nachdem die Verhandlung am Montag mit großer Aufregung und einem verzweifelten Vorsitzenden Richter Helmut Schweckendieck begonnen hatte. "Ich weiß selbst nicht, wie es weitergehen soll", hatte dieser die Sitzung eröffnet. Kurz zuvor hatte er den Schöffen Siegfried K. zur Rede gestellt.
Dieser hatte nicht nur gegenüber dem Zeugen in der Verhandlung die Contenance verloren, sondern - nach Angaben der Berliner Zeitung "B.Z." - einem Journalisten ein Interview zur Sache gegeben, was Schöffen während eines laufenden Verfahrens strikt untersagt ist. Der entsprechende Artikel erschien pünktlich zum fünften Prozesstag: in der Montagsausgabe.
"Die wollen halt den Prozess kaputtmachen"
"Ich habe mich für die Wortwahl entschuldigt und auf einen Zettel geschrieben: Ich bin nicht befangen", zitiert die "B.Z." darin den Laienrichter. "Ich habe doch nur gesagt, was ich denke. In ganz normaler Sprache. So rede ich doch auch mit meinen Jugendlichen hier."
Mit dem Eklat, den sein verbaler Ausraster ausgelöst hat, scheint er laut "B.Z." gelassen umzugehen. In der nächsten Sitzung an diesem Montag würden die Verteidiger der sechs Angeklagten "noch ein bisschen motzen", so Siegfried K. "Die wollen halt den Prozess kaputtmachen. Das haben die doch mehrmals schon so gemacht. Auch mit dem Befangenheitsantrag gegen die Anwälte der Opfer."
Spätestens mit diesem Interview hat Siegfried K. seine Befangenheit ein weiteres Mal dokumentiert. Das Gericht wartete erst gar keinen weiteren Befangenheitsantrag von Seiten der Verteidigung ab, sondern entschied von sich aus, aufgrund der nachvollziehbaren Besorgnis, der Schöffe könne befangen sein, die Verhandlung auszusetzen und unter Mitwirkung eines anderen Schöffen neu zu beginnen.
"Dass eine Kammer gezwungen ist, eine Verhandlung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters abzubrechen, ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt werden musste - das ist ein Vorgang, wie ich ihn in 20 Jahren Strafverteidigung noch nicht erlebt habe", sagt Axel Weimann, Verteidiger von Onur U. "Für uns ist die erforderliche Wiederholung sehr unbefriedigend, weil der Grund so ärgerlich wie unnötig ist."
Die bisherige Beweisaufnahme muss vollständig wiederholt werden. "Vier Tage konstruktiver Verhandlung sind damit hinfällig geworden", so Richter Schweckendieck. Dass das Verfahren eine derartige Wendung genommen habe, sei "in höchstem Maße bedauerlich, ärgerlich und extrem belastend".
Die 9. Jugendstrafkammer besteht aus drei hauptamtlichen Richtern und zwei Laienrichter. Ersatzschöffen waren nicht bestellt. Fällt einer der Richter aus - wie jetzt in diesem Fall - muss das Verfahren komplett von vorn begonnen werden, denn der, der urteilt, muss die komplette Beweisaufnahme miterlebt haben.
Drei Angeklagte wurden aus der U-Haft entlassen
Siegfried K. sagt, er habe ein Interview mit einem Redakteur der "B.Z." abgelehnt und stattdessen auf die Pressestelle des Landgerichts verwiesen. Doch der Journalist gab daraufhin gegenüber dem Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wie eine Sprecherin der Axel Springer AG gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte.
"Wir bedauern natürlich, dass der Prozess geplatzt ist - vor allem, weil dies eine zusätzliche Belastung für die Angehörigen ist", sagte eine Sprecherin der "B.Z." SPIEGEL ONLINE. "Es ist aber zugleich Aufgabe der Presse, alle Fakten und Hintergründe dieses für Berlin so wichtigen Prozesses zu beleuchten. Dies haben wir getan und werden weiterhin über den Prozess berichten."
In seiner Begründung für die Neubesetzung der Kammer wies Richter Schweckendieck darauf hin, dass die Ursache für die Aussetzung der Verhandlung zwar in den problematischen Äußerungen des Schöffen liege, jedoch müssten sich auch die Journalisten, die den abgelehnten Schöffen zielgerichtet aufgesucht hätten, fragen lassen, ob dies für den Fortgang des Verfahrens förderlich gewesen sei. "Dieses Verfahren wird in Saal 500 oder 700 geführt, nicht in den Medien", hatte Richter Schweckendieck bereits zu Beginn des Prozesses an die Öffentlichkeit appelliert.
Osman A., Hüseyin I., Melih Y., Mehmet E., 19, Bilal K., 24, und Onur U., 19, sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei angeklagt. Sie sollen für den Tod des Berliner Schülers Jonny K. verantwortlich sein. Außer Mehmet E. saßen alle bis heute in Untersuchungshaft.
Durch die Aussetzung des Verfahrens wurden jedoch Osman A., Hüseyin I. und Melih Y. aus der Untersuchungshaft entlassen. "Wann immer eine Hauptverhandlung beendet wird, muss über die fortführende Haftdauer entschieden werden", erklärte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Die drei Angeklagten hatten sich bereits vor Monaten gestellt - anders als Bilal K. und Onur U. Sie bleiben in U-Haft, weil weiterhin Fluchtgefahr bestehe.
Am Donnerstag, 6. Juni, soll der Prozess zum zweiten Mal beginnen. Bis dahin müssen nun vier neue Schöffen gefunden werden - davon sind zwei Ergänzungsschöffen. Sicherheitshalber.