Fall Kachelmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an - DER SPIEGEL
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Fall Kachelmann Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - doch das Verfahren gegen den TV-Moderator ist noch nicht beendet: Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen das Urteil Revision einlegen. Dann muss der Bundesgerichtshof über den Fall befinden.
Jörg Kachelmann: Prozess geht in neue Runde
Jörg Kachelmann: Prozess geht in neue Runde

Jörg Kachelmann: Prozess geht in neue Runde

Foto: Ralph Orlowski/ Getty Images
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Mannheim - Der Fall Jörg Kachelmann geht juristisch in eine neue Runde: Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision einlegen. Das sagte Staatsanwalt Oskar Gattner am Freitag dem Südwestrundfunk (SWR). Im Fall einer Revision muss der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen.

Der formale Beschluss der Behörde steht aber offenbar noch aus. "Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden", sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag. Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab.

Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen. Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige seine ehemalige Geliebte im Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Sie folgten mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für Kachelmann gefordert.

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung  allerdings, die Entscheidung beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Gericht habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb "in dubio pro reo", "im Zweifel für den Angeklagten", freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.

Der Prozess war eines der meistbeachteten Verfahren der vergangenen Jahre. 43 Tage wurde verhandelt, zehn Gutachter wurden gehört, neun Monate dauerte es bis zum Urteil. Das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit war gewaltig. Dies dürfte im Revisionsverfahren nicht anders sein.

ulz/dapd/dpa

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