Fall Kachelmann Wehe, Sie sind prominent!
Fall Kachelmann: Wehe, Sie sind prominent!
Foto: ddpEndlich! Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe war überfällig.
Der ARD-Wettermoderator , der seit dem 20. März in U-Haft saß, hätte längst auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Verglich man das Vorgehen der Justiz mit Fällen, in denen sogar hochgefährliche Straftäter vor dem Verfahren freikamen, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung nicht mehr gegeben waren, dann rieb man sich im Fall Kachelmann von Woche zu Woche mehr die Augen.
Um es klar zu sagen: Ein Freispruch ist die Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht. Über Schuld und Unschuld wird alleine vor Gericht entschieden.
Dennoch hatte das Landgericht Mannheim, vor dem am 6. September das Strafverfahren gegen den der Vergewaltigung einer Freundin angeklagte Wettermann beginnen soll, kürzlich einen Antrag Kachelmanns auf Haftentlassung als unbegründet abgelehnt. Und dies angesichts einer Verdachtslage, die alles andere als eindeutig erscheint.
Jörg Kachelmann: Der Wettermann
Das liegt schon am Tatvorwurf. Wer weiß schon, was sich hinter Schlafzimmerwänden abspielt? Von Kachelmann sind mittlerweile mehr Dinge bekannt, als die Öffentlichkeit zu interessieren hat. Das Harmloseste davon ist noch, dass er kein treuer Gefährte ist, sondern eher ein Luftikus und notorischer Herzensbrecher.
Ist es nicht denkbar, dass eine Enttäuschte, Betrogene, Verlassene ihm heimzahlen will, was er ihr angetan hat?
Verletzungen selbst zugefügt?
Hochangesehene, auf die Analyse von Aussagen spezialisierte Wissenschaftler, und die Verteidigung haben Zweifel angemeldet, ob die Frau wirklich die Wahrheit sagt. Und Rechtsmediziner sind sich nicht einig, ob sich die Journalistin ihre angeblichen Verletzungen nicht doch selbst zugefügt hat.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hat nichts unversucht gelassen, seinen Mandanten aus der misslichen Situation der Untersuchungshaft zu befreien, damit wenigstens seine bürgerliche Existenz nicht auch noch ruiniert wird. Nachdem schon Kachelmanns Fernsehkarriere allein in Folge des Tatverdachts erledigt sein dürfte.
Als die Mannheimer Richter noch immer mit Fluchtgefahr argumentierten, weil Kachelmann Schweizer ist, hatte Birkenstock bereits ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach sich sein Mandant auch in der Schweiz den Behörden hätte stellen müssen. In Mannheim wurde es ignoriert.
Unerbittliche Haltung
Was also bewog die dortigen Richter zu ihrer unerbittlichen Haltung? Hat es doch wieder eine Rolle gespielt, dass man einen "Promi" vor der Flinte hatte und auf dessen Kosten beweisen wollte, wie gleich alle Menschen angeblich vor Gericht sind? Der Fall Kachelmann belegt erneut, dass von einem Prominentenbonus schon längst nicht mehr gesprochen werden darf, eher von einem Malus.
Für das zu erwartende Strafverfahren lässt das nichts Gutes erwarten, könnte man meinen. Doch in Prozessen, das lehrt die Erfahrung, ist alles möglich. Manchmal sogar ein überfälliges Wunder.