Fall Ouri Jallow: Gericht lehnt neues Brandgutachten ab - DER SPIEGEL
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Fall Ouri Jallow Gericht lehnt neues Brandgutachten ab

Das Landgericht Magdeburg will den Brand in einer Polizeizelle nicht durch ein neues Gutachten untersuchen lassen. In dem Raum starb der Asylbewerber Ouri Jallow bei einem Feuer. Die Staatsanwaltschaft fordert für den angeklagten Polizisten eine Geldstrafe.
Prozessakten im Fall Jallow: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Angeklagten
Prozessakten im Fall Jallow: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Angeklagten

Prozessakten im Fall Jallow: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Angeklagten

Foto: Peter Förster / dpa
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Magdeburg - Das Landgericht Magdeburg lehnt ein neues Brandgutachten im Fall Ouri Jallow ab. Das Geschehen sei nicht rekonstruierbar, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 6300 Euro für den angeklagten Polizisten. Er habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner. Jalloh habe mit seinem Leben dafür bezahlt, dass im Polizeirevier nicht genug geschehen sei. Die Dienstpflichten seien erheblich verletzt worden. Ein Vorsatz sei beim Angeklagten aber nicht erkennbar.

Der Angeklagte Andreas S. hätte ohne Zögern auf den Feueralarm in der Gewahrsamzelle des Dessauer Polizeireviers reagieren und alles zur Rettung von Ouri Jallow unternehmen müssen. "Das wäre seine Pflicht gewesen", sagte der Oberstaatsanwalt. Die Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage sollen in der kommenden Woche gehalten werden, das Urteil wird für Dezember erwartet.

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Jallow war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gestorben. Der angeklagte wachhabende Polizist soll nicht schnell genug auf die Signale eines Feuermelders in der Zelle reagiert haben.

In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der Angeklagte am 8. Dezember 2008 nach 59 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob nach der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am 7. Januar 2010 - dem Jahrestag von Jallohs Tod - das Urteil auf.

Der Prozess in Magdeburg hatte am 12. Januar 2011 begonnen. Im März hatte die Staatsanwaltschaft zusätzlich zum Anklagepunkt der Körperverletzung mit Todesfolge auch eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge ins Spiel gebracht. Aus Sicht der Ankläger hätte Jallow gar nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen.

ulz/dapd/AFP

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