Fall Pascal Die Justiz - ein Tollhaus
Saarbrücken - Die Justiz gleicht bisweilen eher einem Tollhaus denn einem altehrwürdigen Gebäude. Für seine Bewohner und Besucher gilt ähnliches. Je länger sich der Pascal-Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken hinzieht, desto mehr scheint es, als gerate dort gerade ein Verfahren aus den Fugen, auf das eine breite Öffentlichkeit mit wachsender Aufmerksamkeit blickt.
So gab es am vergangenen Donnerstag, dem 99. Verhandlungstag, wieder Anlass zu Verwunderung. Auf Antrag der Verteidigung sagten Zeugen aus dem benachbarten Forbach aus. Es ging um einen Weg, auf dem der laut Anklage sexuell missbrauchte und ermordete Pascal zu einer Kiesgrube gebracht und verscharrt worden sei. Dieser Weg, bekundeten die Zeugen, habe zur angeblichen Tatzeit am 30. September 2001 noch gar nicht existiert. Ein Auto zum Leichentransport, wie es die Angeklagte Andrea M. in mehreren Variationen beschrieben hatte, ehe sie alle Angaben widerrief, hätte dort nicht fahren können. Auf Andrea M.s ungeprüfte Angaben hin wurde seinerzeit das riesige Gelände umgegraben, ausgebaggert und mit allerlei technischem Gerät untersucht. Der finanzielle und personelle Aufwand für diese Aktion war enorm - sie endete erfolglos.
Am vergangenen Donnerstag erzählte Andrea M. dann auf dem Gerichtsflur, wie ihr Sohn Kevin (Name geändert) sie einmal im Gefängnis besuchte, als sie noch in Untersuchungshaft war. Ein Verteidiger, der dies zufällig mitbekam, traute seinen Ohren nicht. Denn Andrea M. ist nicht nur wegen Mordes an dem damals fünfjährigen Pascal angeklagt - sondern auch wegen sexuellen Missbrauchs an Kevin.
Kevin ist ihr jüngstes Kind. Vier ältere Kinder von jeweils unbekannten Vätern hatte man der geistig beeinträchtigten Frau gleich nach der Geburt weggenommen, weil sie weder für sich noch gar für Kinder sorgen kann. Nur Kevin durfte sie seinerzeit behalten: Die Wirtin der Burbacher "Tosa-Klause", die Andrea M. bei sich aufgenommen hatte, versprach sich um den Jungen zu kümmern.
Kevin also hat seine Mutter besuchen dürfen - sie, die ihn laut Anklage bis zum Jahr 2001 schwerstens misshandelt und vielfacher Vergewaltigung durch Gäste der "Tosa-Klause" preisgegeben hatte. Das ist schon ungewöhnlich genug. Noch irritierender aber ist, dass dieser Besuch am 7. Oktober 2005, vier Jahre nach der Trennung des Kindes von der Mutter, offenbar nicht auf Betreiben der inhaftierten Andrea M. stattgefunden hat. Sondern auf Initiative der Landespolizeidirektion des Saarlandes. Was wurde damit bezweckt?
Ein mysteriöser Besuch - und kein Hinweis in den Akten
In den Akten findet sich kein Hinweis auf den Besuch, obwohl das Kind von einer Kripo-Beamtin begleitet wurde. Sie sollte das Zusammentreffen mit der Mutter überwachen und fertigte darüber auch eine Notiz. Dabei waren auch eine Psychologin, eine Bedienstete der Haftanstalt und der zum Personenschutz von Kevins Pflegemutter eingeteilte Polizist.
Es ist schon merkwürdig: Da sitzt immer ein Herr in Zivil im Saal, nicht bei den Zuschauern, auch nicht bei den Verfahrensbeteiligten, sondern auf einem Platz dazwischen. Jedermann, sogar die Kammer, hielt ihn für den Ehemann der Pflegemutter. Heute kam heraus, dass das "ein zum Schutz der Familie" abgestellter Personenschützer sei. Wozu das?
Als dieser Beamte Kevin zu seiner Mutter ins Gefängnis begleitete, befanden sich auch die anderen Angeklagten noch in Haft. Von ihnen war also gewiss kein Unheil zu erwarten. Trotz der Anwesenheit von vier Anwälten, die die Nebenkläger (Pascals Schwestern, Pascal selbst und Kevin) vertreten, sitzt die Pflegemutter an jedem Verhandlungstag im Saal, um den Verlauf des Prozesses zu beobachten. Demnächst wird sie als Zeugin zu hören sein. Keinem anderen Zeugen ist es erlaubt, sich vor seiner Aussage einen Eindruck vom Stand des Verfahrens und von anderen Zeugenaussagen zu machen, um sich entsprechend verhalten zu können. Und jetzt sitzt auch noch der Personenschützer dabei.
Die Verteidigung wollte heute den Beamten als Zeugen befragen: Wer hat den Besuch genehmigt? Die Kammer war es, der offenbar die Brisanz zu dem Zeitpunkt nicht aufgegangen war. Verteidiger Walter Teusch: "Ein angeblich schwer misshandeltes Kind wird zur Täterin geführt. Das habe ich in meiner ganzen Berufslaufbahn noch nicht gehört." Teusch wollte sodann von dem Kripomann wissen, wie das Kind beim Anblick seiner Mutter reagiert habe. War es ein friedlicher, herzlicher oder ein erzwungener, von Schreien und Tränen begleiteter Kontakt? Das Gericht mit dem Vorsitzenden Ulrich Chudoba ließ diese Frage, "weil ohne Bedeutung", nicht zu. Folge: Teusch lehnte die ganze Kammer, weitere Verteidiger nur den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Die Gründe sind gewichtig. Eine Psychologin, die Kevin wenige Monate vorab begutachtet hatte in Bezug auf eine eventuelle Zeugenaussage des Kindes vor Gericht, hatte dringend davor gewarnt: Eine Konfrontation des Jungen mit all den "belastenden Vorkommnissen" würde ihn in seiner seelischen Befindlichkeit erheblich schädigen und destabilisieren. Die Folgen seien gar nicht absehbar. Hat diese Psychologin gewusst von dem Besuch bei der Mutter, der Frau also, die an Kevin angeblich nicht nur selbst manipulierte, sondern die auch zugesehen haben soll, wie er wieder und wieder über lange Zeit vergewaltigt wurde? Warum soll man darüber nichts erfahren?
Klammheimlicher Besuch des Sohnes
Die Angeklagten befürchten den Verteidigern zufolge, dass Zweck und Ablauf des eineinhalb Stunden langen, ungewöhnlichen und klammheimlich zustande gekommenen Besuchs nicht erörtert werden sollen - weil dann Andrea M. und andere Angeklagte möglicherweise in besserem Licht dastünden. Dass nicht bekannt werden soll, wie herzlich und liebevoll der Mutter-Sohn-Kontakt ablief, was zum Anklagevorwurf ja nun nicht gerade passt.
Die Anwältin, die Kevins Interessen vor Gericht vertritt, sprach heute von der "ungeheuer belastenden Situation", der das Kind bei dem Besuch ausgesetzt gewesen sei. Mit Verlaub: Warum fand er dann statt? Was wurde bezweckt?
Offenbar gab es einen wichtigen Grund, der schwerer wog als die Gesundheit des Jungen. Hatte man Angst, fragen die Verteidiger, dass Andrea M. nicht bei ihren Angaben bleibt, die die Anklage stützen? Hatte sie nicht schon früher widerrufen wollen? Hat man ihr Versprechungen gemacht, dass sie das Kind sehen dürfe, wenn sie nur brav an der Version der Tötung von Pascal in der "Tosa-Klause" festhält?
Heute war der 100. Verhandlungstag. Der Vorsitzende Richter Chudoba verkündete spitz lächelnd, die Kammer weise den Antrag der Verteidiger "nicht als unzulässig zurück". Wahrscheinlich dachte er dabei an die Verwirrung, die diese Formulierung anrichten würde. Der Prozess kann nun platzen - entweder, wenn die Kammer insgesamt als befangen angesehen wird, oder wenn Chudoba ausscheiden müsste. Einen Ersatzrichter gibt es nicht. Wer will das riskieren? In Saarbrücken gibt es immer wieder Stimmen, die ein schnelles Ende des Pascal-Prozesses herbeireden. Doch was dann?