Fall Pascal: Erhebung von Telefondaten war rechtswidrig - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Fall Pascal Erhebung von Telefondaten war rechtswidrig

Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken: Die Erhebung von Telefondaten eines V-Mannes bei den Ermittlungen im Fall des verschwundenen kleinen Pascal war rechtswidrig. Entgegen den Aussagen der Polizei ging es laut Gericht vor allem darum, einen möglichen Informanten des SPIEGEL zu enttarnen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Saarbrücken - Die Erhebung von Telefondaten eines V-Mannes bei den Ermittlungen im Fall des verschwundenen kleinen Pascal war rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Saarbrücken am Donnerstag entschieden. Entgegen den Aussagen der Polizei sei es bei der Aktion vor allem darum gegangen, einen möglichen Informanten des SPIEGEL zu enttarnen.

2003 hatte die Polizei während der Ermittlungen nach einer richterlichen Anordnung die Verbindungsdaten eines V-Mannes gespeichert. Dabei waren auch Telefondaten der SPD- Landtagsfraktion aufgetaucht.

Die Ermittler hatten ihren Antrag auf Erhebung der Daten damit begründet, dass vermutlich der V-Mann Einzelheiten zu dem Fall zwar dem Magazin, aber nicht der Polizei weitergegeben habe. Der damalige Ermittlungsrichter habe 2003 die Datenerhebung genehmigt, um Hinweise auf das Schicksal des 2001 verschwundenen Jungen zu erlangen, teilte das Gericht mit. Offenbar sei es der Polizei aber nicht darum gegangen, weitergehende Informationen zu erlangen, sondern allein um den Nachweis, dass der Mann der Informant des Magazins gewesen sei, heißt es in dem Beschluss.

Bei der Speicherung waren auch Verbindungen des V-Mannes in das Büro der SPD-Landtagsfraktion festgestellt worden. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hatte die Aktion Anfang Juli 2008 - nach fünf Jahren - offiziell mitgeteilt. Sie hatte eingeräumt, die Unterrichtung damals versäumt zu haben. Die SPD hatte daraufhin den Rücktritt der damaligen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gefordert und die rechtliche Überprüfung der Aktion beantragt.

Pascal war im September 2001 in Saarbrücken spurlos verschwunden. In einem aufsehenerregenden Prozess waren acht Männer und vier Frauen von 38 bis 64 Jahren angeklagt worden, den Jungen in einer Kneipe vergewaltigt und getötet zu haben.

Das Saarbrücker Landgericht sprach im September 2007 alle Angeklagten frei, der Bundesgerichtshof bestätigte Mitte Januar die Freisprüche.

Von Pascal fehlt noch immer jede Spur.

jjc/dpa