Fall Pascal: Monsterprozess vor dem Aus - DER SPIEGEL
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Fall Pascal Monsterprozess vor dem Aus

Scheinbar endlose zweieinhalb Jahre verhandelt das Landgericht Saarbrücken im "Pascal-Prozess". Es geht um Mord und sexuellen Kindesmissbrauch. Nun deutet plötzlich vieles darauf hin, dass das Mammut-Verfahren sehr bald enden wird - mit Freisprüchen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Saarbrücken - Als im September 2004 in Saarbrücken der "Pascal-Prozess" begann, hielten sogar die meisten Verteidiger der 13 Angeklagten die Anklage für im Wesentlichen zutreffend. Zwar gründete sich diese allein auf das Gerede geistig behinderter und nur bedingt aussagetüchtiger Personen sowie auf die Aussagenflut eines geistig zurückgebliebenen Kindes - doch irgendetwas, so mutmaßten manche Anwälte, werde schon stimmen. Einige hielten ihre Mandanten sogar für eindeutig überführt.

Dann hob die 1. Große Strafkammer Ende 2004 die ersten Haftbefehle auf, 2005 die nächsten, nach 86 Verhandlungstagen im Jahr 2006 kamen anlässlich einer Zwischenbilanz des Gerichts auch die letzten Angeklagten nach zum Teil dreieinhalb Jahren U-Haft frei. Damit wurde klar, dass es zu Verurteilungen wegen Mordes an dem fünfjährigen Pascal nicht mehr kommen würde.

In dem Beschluss der Kammer von 2006 hieß es: "Objektive Beweismittel, wie das Auffinden der Leiche an der von der Angeklagten M. genannten Ablagestelle oder Blut-, DNA- oder Spermaspuren konnten trotz intensivster Suche nicht gefunden werden. Der Verdacht, dass Pascal am 30.9.2001 (...) sexuell missbraucht und schließlich beim sexuellen Missbrauch (...) erstickt wurde, basiert ausschließlich auf häufig wechselnden, sich in vielen Punkten widersprechenden und vielfach nicht miteinander vereinbaren Angaben der Angeklagten G., M., Ka., D. und Ki., die alle, wie sie selbst in der Hauptverhandlung eingeräumt haben, an vielen Stellen gelogen haben." Es stehe nicht einmal fest, ob Pascal an jenem Tag überhaupt in der "Tosa-Klause" war.

Seit einem Jahr nun wird der zweite Anklagekomplex verhandelt: angeblich sexueller Kindesmissbrauch in jener Burbacher Kneipe. Es geht dabei um Kevin (Name geändert), der zur Tatzeit fünf bis sechs Jahre alt gewesen sein soll.

Kevin ist das jüngste von fünf vaterlosen Kindern einer geistig behinderten Angeklagten, die bei der ebenfalls angeklagten Christa W., der Wirtin der "Tosa", Unterschlupf gefunden hatte. Fast blind auf einem Auge entwickelte sich der Junge nicht normal und zeigte bald Verhaltensauffälligkeiten und Zeichen einer Lernbehinderung. Die aufwendige Fürsorge, die ihm hätte angedeihen müssen, konnten weder die gehbehinderte Christa W. noch gar seine unstete Mutter leisten.

"Was Kevin in seinem Kopf hat, muss ja irgendwie hineingekommen sein!"

2001 brachte das Jugendamt den damals Sechsjährigen in einer Pflegefamilie unter, wo zwar sein verwahrlostes Äußeres auffiel, nicht aber ein "sexualisiertes" Verhalten. Knapp ein Jahr später kam er zu Familie F. Dort vergingen wieder Monate, bis diese Pflegemutter Anstoß an Kevins Verhalten nahm.

Wiederholt habe er sich "gezeigt", wie sie es nannte - er hatte vor den drei Töchtern der Familie die Hose heruntergelassen. Einmal, da war er sieben, habe er am Swimmingpool mit der Jüngsten "das Liebesspiel zwischen Mann und Frau" versucht, worauf ihm der sofortige Hinauswurf aus der Familie angedroht wurde. Überdies habe er sich selbst "mit entblößtem Geschlechtsteil gemalt".

Der kleine exhibitionierende Unhold - eine Gefahr für die eigenen Kinder

Als der Junge angeblich auch auf einem Sportplatz die Hosen herunterließ und daraufhin scharf zur Rede gestellt wurde, rechtfertigte er sich damit, dass er solche Dinge früher auf Geheiß seiner Mutter in der "Tosa-Klause" habe machen müssen. Die höchst beunruhigte Pflegemutter wandte sich daraufhin an eine Lebensberatungseinrichtung des Bistums Trier, wo ihr Verdacht, der Junge sei wohl Missbrauchsopfer, bestätigt wurde.

Die Lebensberaterin sagte: "Was Kevin in seinem Kopf hat, muss ja irgendwie hineingekommen sein!" Es bestehe die Gefahr, dass er "das, was er im Kopf hat, auch mit den Töchtern der Pflegefamilie macht".

Im Herbst 2002 beginnt ein unsäglicher und für das Kind qualvoller Befragungsmarathon durch die Pflegemutter, die dem Jungen anbietet, allabendlich, wenn die Mädchen schon im Bett sind, "die schlimmen Bilder im Kopf" bei ihr loszuwerden. Denn sie wollte um jeden Preis ihre eigenen Kinder von den Äußerungen dieses kleinen exhibitionierenden Unholds fernhalten. Was mit ihm in der Folge über viele Monate hinweg angestellt wurde mit Billigung des Jugendamtes, der Polizei und sogenannter Therapeuten - es schreit zum Himmel. Und niemand gebot Einhalt.

"Ich bin schon traumatisiert von der Verfahrensdauer!"

Da die Ergebnisse dieser Zwiegespräche, die sich bald verheerend auf den Zustand des Jungen auswirkten, jeweils am nächsten Tag der Kripo übermittelt wurden, dauerte es nicht lange, bis die erfolglosen Ermittlungen in Sachen des verschwundenen Pascal mit den Ermittlungen wegen Missbrauchs in der "Tosa" zusammenflossen. Denn auch Pascals Vater verkehrte in diesem Lokal, wo sich Kevin häufig mit seiner Mutter aufhielt. Diese örtliche Nähe führte bei der Polizei zu der Hypothese, nicht nur Kevin, sondern auch Pascal könnte dort missbraucht worden sein. Es gab allerdings keinen Beweis dafür.

Die Polizei dehnte also ihre Ermittlungen auf den Gästekreis der "Tosa-Klause" aus. Und hatte Erfolg. Von einigen jener hoffnungslosen, von der bürgerlichen Gesellschaft ausgestoßenen Menschen - Alkoholikern, Obdachlosen, geistig Behinderten -, die nur noch bei Christa W. in der Kneipe eine Heimat hatten, ließen sich mühelos Aussagen erzielen, die den Verdacht stärkten, Pascal könnte an jenem Septembertag im Jahr 2001 dort ermordet worden sein. Das Saarbrücker Landgericht allerdings fand für diesen Verdacht keine überzeugenden Anhaltspunkte.

Eine junge, in der Fachwelt unbekannte Kinder- und Jugendpsychiaterin der Universität Homburg hat nun im Auftrag des Gerichts ein Gutachten verfasst über die Glaubhaftigkeit der Angaben Kevins zum angeblichen Kindesmissbrauch in der "Tosa-Klause". Üblicherweise ist das eine Aufgabe für speziell geschulte forensische Psychologen. Doch diese Ärztin hatte schon einmal mit Kevin zu tun, als sie seine Aussagetüchtigkeit prüfte. Ob sie sich auch mit der Aussagepsychologie auskennt?

Am kommenden Montag soll ihre umfangreiche Expertise den Verfahrensbeteiligten ausgehändigt werden. Dann wird abzusehen sein, ob der Monsterprozess (Ulrich Chudoba, der Vorsitzende Richter: "Ich bin schon traumatisiert von der Verfahrensdauer!") noch vor der Sommerpause mit Freisprüchen zu Ende gehen wird. Oder ob sich ein namhafter Aussagepsychologe noch einmal mit der Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Aussagenflut Kevins beschäftigen muss, der inzwischen so durcheinander ist, dass er als nicht mehr aussagetüchtig gilt.