Fall Walter Lübcke: Zweiter Mann am Tatort? - DER SPIEGEL
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Lübcke-Mord Verteidiger sieht Hinweise für zweiten Mann am Tatort

Neue Entwicklung im Mordfall Lübcke: Nach SPIEGEL-Informationen geht der Verteidiger des Hauptverdächtigen Informationen nach, wonach sein Mandant die rechtsextreme Bluttat nicht allein durchgeführt hat.
Haus des ermordeten Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (Archivbild)
Haus des ermordeten Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (Archivbild)

Haus des ermordeten Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (Archivbild)

Foto: Swen Pförtner/ DPA
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Dem Anwalt des Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke liegen nach eigenen Angaben Hinweise vor, wonach bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ein zweiter Mann am Tatort gewesen sein könnte. "Wir gehen diesem Verdacht nach", bestätigte der Dresdner Strafverteidiger Frank Hannig auf Anfrage des SPIEGEL. Gleichzeitig bestätigte er, bei den Ermittlungsbehörden mehrere Beweisermittlungsanträge gestellt zu haben, um DNA-Spuren des mutmaßlichen Mittäters zu finden. Um wen es sich handelt, wollte Hannig nicht sagen.

In einem inzwischen widerrufenen Geständnis hatte der tatverdächtige Stephan Ernst nicht von einem weiteren Täter gesprochen. Allerdings, so Hannig, habe sein Mandant zum Zeitpunkt der Vernehmung unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden.

Den Ermittlern liegen nach SPIEGEL-Informationen bislang keine belastbaren Anhaltspunkte für die Anwesenheit eines Komplizen am Tatort vor. Allerdings gibt es die Aussage eines Zeugen, der neben dem mutmaßlichen Fahrzeug von Ernst einen weiteren verdächtigen Wagen beobachtet haben will, der in der Mordnacht durch den Wohnort des CDU-Politikers gefahren sei.

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Zuletzt hatten sich zudem die Verdachtsmomente gegen Markus H., einen Vertrauten von Stephan Ernst, weiter verdichtet: Rechtsextremist H., der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt, soll Ernst bei dessen Tatplan bestärkt haben, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Eine Zeugin soll gegenüber Ermittlern Markus H. als "Denker" und Stephan Ernst als "Macher" bezeichnet haben.

Unterdessen stellt sich die Frage nach Ernsts Schuldfähigkeit. Bereits 1995 war der Neonazi vom Landgericht Wiesbaden wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Damals kam ein Gutachter zu dem Schluss, Ernst leide unter einer Borderline-Störung. Die Kammer ging daraufhin von einer "verminderten Schuldfähigkeit" aus.

srö, stw