Falsche Todesanzeige: Stalker legt Geständnis ab - DER SPIEGEL
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Stalking-Fall in München Verdächtiger legt Geständnis ab

Er bedrohte eine Jugendliche monatelang, schaltete sogar eine gefälschte Todesanzeige: Die Münchner Polizei hat einen Stalker gefasst, der besonders perfide und trickreich vorging. Der 43-Jährige hat die Taten eingeräumt, sein Motiv bleibt rätselhaft.
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München - Montelang ist eine 17-Jährige aus Ismaning bei München von einem Stalker heftig terrorisiert worden - nun hat die Polizei den mutmaßlichen Täter gefasst. Der 43-jährige Mann habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Seit Mitte Mai habe der Stalker das Mädchen per Internet und SMS anonym belästigt, sagte Kriminaloberkommissar Marco Müller. Besonders makaber: Vor einer Woche schaltete der Mann eine gefälschte Todesanzeige mit dem Namen der 17-Jährigen in der "Süddeutschen Zeitung". Wenige Tage danach gingen bei der Jugendlichen Drohungen ein, in denen es hieß, sie werde die nächsten Tage nicht erleben. Für das Mädchen sind die Folgen dramatisch, es habe schwere gesundheitliche Probleme und sei in Behandlung.

Der Mann habe vor dem Haftrichter alle Anschuldigungen zugegeben, sagte ein Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Täter war am Mittwoch an seinem Arbeitsplatz in München festgenommen worden und sitzt nun in Untersuchungshaft. Sein Motiv ist noch unklar. Eine verschmähte Liebe, die in solchen Fällen häufig der Auslöser sei, könne aber ausgeschlossen werden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch.

"Stalking in der Form habe ich noch nicht erlebt"

Der Verdächtige ist ein ehemaliger Arbeitskollege des Opfers. In seiner Wohnung wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter Handys, SIM-Karten, Speichermedien und Verträge.

Kommissar Müller betonte, der Mann sei sehr trickreich vorgegangen. Nur weil er einen Fehler gemacht und einmal seine persönlichen Daten angegeben habe, konnte er demnach gefasst werden. Der Verdächtige war den Angaben zufolge 2006 und 2010 bereits zweimal wegen Belästigungen angezeigt, aber nicht strafrechtlich belangt worden.

"Stalking in der Form habe ich noch nicht erlebt", sagte Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch. Aufgrund der schweren gesundheitlichen Schäden des Opfers sei für den Täter ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Er kritisierte die aktuelle Rechtslage bei Stalking-Fällen. Nur weil sich das Opfer in medizinische Behandlung begab, sei eine Strafverfolgung überhaupt möglich gewesen. Auch die Rechtslage bei der Vorratsdatenspeicherung sei für Stalking-Fälle nicht ausreichend. So könnten die Daten der Belästigungen im Mai und Juni nicht mehr abgerufen werden.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Der Stalking-Paragraf weise eine Lücke auf. "Der Straftatbestand ist nur dann erfüllt, wenn das strafbare Nachstellen zu einer Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers führt", kritisierte Merk. Sie kündigte an, eine Verschärfung des Gesetzes im Herbst zum Thema bei der Justizministerkonferenz zu machen. Zudem forderte sie, die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

wit/dapd/dpa