Acht Schüsse auf Ehefrau US-Gericht spricht "Facebook-Mörder" schuldig
Verteidiger Zangeneh mit Beweisvideo vor Gericht: "Wie eine makabre Trophäe"
Foto: Walter Michot / AP / dpaZweieinhalb Wochen dauerte der Prozess gegen einen Mann, der im US-Bundesstaat Florida als "Facebook-Mörder" bekannt wurde - nun endete die Verhandlung mit einem Schuldspruch. Die Jury sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige im August 2013 seine Ehefrau erschossen hat. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, soll Anfang des kommenden Jahres bekannt gegeben werden. Dem Mann drohen bis zu 25 Jahre Haft.
Der Tat war laut Anklage ein Streit vorausgegangen. Die Frau habe damit gedroht, ihren Mann zu verlassen. In der Küche sei die Auseinandersetzung eskaliert: Achtmal habe der Mann auf seine damals 27 Jahre alte Ehefrau geschossen. Anschließend fotografierte er demnach mit seinem Handy die Leiche und lud das Bild auf seinem Facebook-Account hoch.
"Ich werde für den Mord an meiner Frau ins Gefängnis gehen oder zum Tode verurteilt werden", schrieb er dazu. Seine Frau habe ihn geschlagen und er werde die Misshandlungen nicht länger hinnehmen, "also habe ich getan, was ich getan habe".
Argument: Selbstverteidigung
Vor Gericht ließ der Mann erklären, es habe sich um Selbstverteidigung gehandelt. Seine Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen, sie habe ihn zudem mit ihren Fäusten attackiert. Die Anklage hielt dies allerdings für wenig glaubwürdig: Der Mann sei mit seiner Körpergröße von 1,83 Metern und einem Gewicht von 91 Kilo deutlich überlegen gewesen - auch ohne auf seine 1,68 Meter große Frau zu schießen.
Staatsanwältin Katherine Fernandez Rundle sagte während des Prozesses: "Keine Familie sollte jemals sehen, wie ihre Tochter ermordet und dann im Internet weltweit zur Schau gestellt wird wie eine makabre Trophäe."
Der Mann wurde zudem in zwei weiteren Punkten schuldig gesprochen: weil er illegal eine Waffe in der Wohnung abgefeuert und nach der Tat die zehnjährige Tochter der Frau alleine im Haus zurückgelassen hatte. Das Kind war während der Schüsse in seinem Zimmer im oberen Geschoss gewesen und musste die Tat nicht mit ansehen.
"Wir sind enttäuscht von der Entscheidung der Jury", sagte der Verteidiger des Mannes. Man werde nun über Berufungsanträge nachdenken.