Fluchtgefahr: Polanski bleibt in Schweizer Haft - DER SPIEGEL
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Roman Polanki: Bizarre Entwicklung im Verfahren

Foto: ARND WIEGMANN/ REUTERS

Fluchtgefahr Polanski bleibt in Schweizer Haft

Der in Zürich verhaftete Filmemacher Roman Polanski bleibt vorerst in Haft. Eine Freilassung gegen Kaution ist nach Ansicht des Justizministeriums nicht sicher genug - die Fluchtgefahr sei zu hoch, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung.
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Bern - "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass eine sehr hohe Fluchtgefahr besteht", sagte Sprecher Folco Galli und bestätigte Meldungen Schweizer Medien. Darum könnten auch eine Haftentlassung gegen Kaution und andere Sicherungsmaßnahmen die Anwesenheit Polanskis während des Auslieferungsverfahrens nicht gewährleisten.

Polanskis Anwälte wollten erreichen, dass der wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts auf Antrag der USA festgehaltene Starregisseur in seiner Wohnung im Prominentenort Gstaad einen Hausarrest absitzen kann. In Gstaad wollte Polanski auf die Entscheidung zu seinem Antrag auf Entlassung aus der Auslieferungshaft warten. Galli sagte, dies habe das Bundesamt für Justiz abgelehnt.

Die Anwälte des Regisseurs hatten den Haftentlassungsantrag am 29. September eingereicht. Am selben Tag legten sie auch eine Haftbeschwerde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.

Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise zum Filmfestival nach Zürich auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls am Flughafen festgenommen worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Bisher sei das offizielle Auslieferungsgesuch der US-Behörden noch nicht eingetroffen, hieß es in Bern weiter.

Der polnisch-französische Staatsbürger hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Polanski bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Seitdem lebt Polanski in Frankreich und teilweise auch in Gstaad. Auf Unverständnis war gestoßen, dass er bei seinen vielen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet worden war. Das internationale Haftersuchen der USA besteht seit 2005.

Dem Kultregisseur droht nun die Auslieferung an die USA. Er selbst hat sich bislang nicht zu seiner Verhaftung geäußert. Seine Anwälte hatten sich an die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts gewandt, um seine Freilassung zu erreichen.

han/dpa/AP