Foltermordprozess: Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen - DER SPIEGEL
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Foltermordprozess Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen

Mit der vollen Härte des Gesetzes: Im Verfahren um den Foltermord in der JVA Siegburg hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Höchststrafen gefordert. Für den dritten Beschuldigten beantragte sie eine langjährige Haftstrafe.
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Bonn - Der zur Tatzeit 19-jährige Pascal I. soll nach dem Willen von Staatsanwalt Robin Faßbender lebenslang hinter Gitter. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Begründet wurde dies mit der "gefestigten asozialen Persönlichkeit" des Angeklagten, bei dem keine Aussicht auf Besserung bestehe, wie ein Sprecher des Landgerichts Bonn sagte.

Für den jüngsten Angeklagten, den zur Tatzeit minderjährigen Danny K., forderte die Staatsanwaltschaft die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Für den 21-jährigen Ralf A. beantragte Faßbender 15 Jahre Haft statt lebenslänglich. Bei A. bestehe die Hoffnung auf Besserung.

Der Prozess soll am kommenden Montag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden, das Urteil wird für den 4. Oktober erwartet. Die drei Männer müssen sich seit Anfang August vor dem Landgericht Bonn verantworten. Sie sind angeklagt, ihren 20-jährigen Zellengenossen Hermann H. im November 2006 in der Haftanstalt Siegburg schwer misshandelt, vergewaltigt und schließlich getötet zu haben. Die Angeklagten hatten die Tat zum Prozessauftakt gestanden.

jdl/AP