Freiburg: Ohr abgebissen, aber nicht mit Hähnchenkeule geschlagen – 42-Jähriger verurteilt - DER SPIEGEL
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Drei Jahre Haft bei Prozess in Freiburg Ohr abgebissen, aber nicht mit Hähnchenkeule geschlagen – 42-Jähriger verurteilt

In Freiburg gab ein Mann zu, seinem Kontrahenten ein Stück der linken Ohrmuschel abgebissen zu haben. Was er nicht getan habe: ihn mit einem gefrorenen Hähnchenschenkel geschlagen.
Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses neben seinem Anwalt
Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses neben seinem Anwalt

Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses neben seinem Anwalt

Foto: Philipp von Ditfurth / dpa

Eine Prügelei, die blutig endet und mit drei Jahren Haftstrafe bestraft wird: Bei einer Schlägerei beißt ein 42-Jähriger einem Mann einen Teil der linken Ohrmuschel ab. Das Landgericht Freiburg hat ihn nun wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, im vergangenen Jahr bei zwei Auseinandersetzungen Menschen geschlagen und teils schwer verletzt zu haben.

Der Vorwurf, einem anderen Mann im Streit mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben, erwies sich hingegen als nicht haltbar. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, der Kontrahent habe das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt, um das geschwollene Gesicht zu kühlen. Diese Version des Geschehens wurde vom Geschädigten bestätigt, wie der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau resümierte.

»Es war eine enorme Aggressivität«, sagte der Richter mit Blick auf die Taten. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, war früher Profi-Ringer und WM-Teilnehmer, wie das Gericht berichtete. Inzwischen habe er Alkohol- und Drogenprobleme. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche können laut Gericht Rechtsmittel eingelegt werden.

ahr/dpa