Freispruch im Oldenburger Mordprozess "Der bittere Beigeschmack bleibt"
Oldenburg - "Im Grunde können wir alle nicht mit diesem Verfahren zufrieden sein. Denn wir sind der Wahrheit nicht nähergekommen", sagte Harald Leifert, Vorsitzender Richter der 5. Strafkammer am Oldenburger Landgericht, nachdem er den Freispruch verkündet hatte. Viele Fragen hätten sich nicht klären lassen. "Es ist uns nicht gelungen, den Täter zu überführen." Akribisch und mit großer Geduld hatte die Kammer versucht, den mysteriösen Tod des vierjährigen Markus K. nach mehr als 26 Jahren aufzuklären.
"Der bittere Beigeschmack bleibt", so Richter Leifert am Ende der Urteilsbegründung, er betonte aber: "Der Rechtsstaat hat gesiegt. Keine Vermutung führt zum Ergebnis einer Verurteilung, sondern nur klare Beweise."
Ins Rollen hatte den Fall Daniela A. gebracht, die Nichte der Angeklagten. Sie glaubte fest daran, all die Jahre ein dramatisches, ein verstörendes Geheimnis mit sich herumgetragen zu haben.
Ihre Version: Sie will als Neunjährige gesehen haben, wie ihre Tante Monika K. am 19. August 1981 den vierjährigen Sohn tötete. Sie sei der damals 22-Jährigen, die mit ihrem Sohn auf dem Gepäckträger durch den Oldenburger Randbezirk Kreyenbrück radelte, heimlich gefolgt. An einem Bahndamm sei die Tante abgestiegen, habe den kleinen Markus gepackt, ihm eine Strumpfhose um den Hals gelegt und ihn erdrosselt. "Ich sah nur noch, wie er mit den Armen zappelte", sagte Daniela A. aus. Die Tante habe sie entdeckt, sie selbst sei eiligst mit ihrem Kinderrad geflüchtet, verfolgt von Monika K. Die habe ihr gedroht: "Das wird dir sowieso keiner glauben. Und wenn du was sagst, wird es dir genau so ergehen - du weißt jetzt ja, wie das geht."
Markus war ein uneheliches Kind - und stand, so die These der Hauptbelastungszeugin und einiger Ermittler, einem neuen Leben der Monika K. im Weg. Daniela A.s Aussage und ihre Glaubwürdigkeit standen im Zentrum der Verhandlung. "Die Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit wurden vertieft", urteilte heute die Kammer.
"Menschlich wenig vernünftige Zweifel an der Schuld"
Max Steller, forensischer Psychologe an der Berliner Charité, hatte vom Phänomen der Scheinerinnerung berichtet: Jemand ist davon überzeugt, etwas erlebt zu haben, was er gar nicht erlebt hat. Der Richter selbst hatte im Verfahren dafür die Beweise vorgelegt: Daniela A. hatte detailliert den Tathergang und die anschließende Verfolgungsjagd beschrieben, in der die Bushaltestelle "Am Wüschemeer" und das "Kreyenzentrum" eine bedeutende Rolle spielten. Doch nach Auskunft der Verkehrsbetriebe Oldenburg wurde beides erst drei Jahre später errichtet. Dort, wo die damals Neunjährige durch ein Einkaufzentrum geradelt sein will, war nur grüne Wiese. "Ein eindeutiger Beleg, dass mit ihrer Erinnerung etwas nicht stimmt", sagte Richter Leifert und schob nach: "So jedenfalls stimmt es nicht."
Andererseits erinnerte sich Daniela A. an einen Jungen, den sie damals in Tatortnähe sah - und den es tatsächlich gab. Auch er sagte vor Gericht aus und blieb dabei, an jenem Augusttag zur selben Uhrzeit wie Daniela eine Frau mit einem Kind auf dem Gepäckträger gesehen zu haben. Doch Daniela sah er nicht. "Er hätte sie aber sehen müssen", sagte heute Richter Leifert. Ebenfalls nicht geklärt werden konnte, ob der Leichenfundort auch der Tatort war. Markus' Leiche wurde an anderer Stelle gefunden als dort, wo Daniela den Mord beobachtet haben will.
Die Beweise gegen Monika K. sind also nicht ausreichend. "Im Zweifel für den Angeklagten", hatte daher bereits Staatsanwältin Frauke Treseler gefordert. Es bestehe weiterhin ein Verdacht gegen die 49-Jährige. Aber es gebe zu viele Zweifel, ob sie die Tat tatsächlich begangen habe.
Manfred Getzmann hatte den Nebenkläger, einen weiteren Sohn der Angeklagten, vertreten. Er habe "menschlich gesehen wenig vernünftige Zweifel" an der Schuld der Angeklagten, sagte er. Doch auch er musste einräumen: Es gibt zu viele Ungereimtheiten. Die Verantwortung dafür tragen seiner Meinung nach Polizei und Staatsanwaltschaft, die er in seinem Plädoyer als "Spurenvernichtungskommando" bezeichnete.
Haarstäubende Ermittlungsfehler der Polizei
Tatsächlich hatte der Prozess haarsträubende Ermittlungsfehler zutage gefördert. Höhepunkt der Pannenserie war das Verschwinden der möglichen Tatwaffe, einer Strumpfhose der Angeklagten, an der womöglich DNA-Spuren hätten sein können. Angeblich sei die Nylonstrumpfhose aus der Asservatenkammer verschwunden - bei einem Umzug der Polizei, hieß es. Außerdem seien 1981 nicht von allen Kleidungsstücken Faserspuren genommen worden. "Ein Dilemma", sagte Leifert heute.
Im Laufe des Prozesses waren insgesamt 30 Zeugen gehört worden, darunter Nachbarn und Ermittler von damals. Viele von ihnen belasteten Monika K. - ohne handfeste Beweise: Immer war von der "Gefühlsarmut" der Angeklagten die Rede. Eiskalt, sei die Angeklagte, sagten viele Zeugen und gaben an, ihr schon vor 26 Jahren den Mord zugetraut zu haben. "Ist das teilnahmslose Verhalten der Monika K. ein Indiz?", fragte Leifert nach Urteilsverkündung. "Auch die Mutter, die ihr Kind tötet, leidet."
Ohne sichtbare Gefühlsregung hatte die Angeklagte all die Prozesstage neben ihrer Verteidigerin gesessen. Das sei auch der Kammer aufgefallen, sagte der Richter. Selbst als ihre Kinder wenig Schmeichelhaftes über sie vor Gericht aussagten. "Ich hätte nicht so ruhig bleiben können", sagte Leifert. Aber wie Menschen leiden, dies äußere sich nun einmal "höchstunterschiedlich".
Erst als ihr Freispruch verlesen wurde, wischte sich Monika K. mit dem Handrücken Tränen aus dem Gesicht. Das Urteil heute belegt auch, dass nur sie allein weiß, ob sie ihren eigenen Sohn auf dem Gewissen hat - oder nicht.