Gera: Mord-Fall Stephanie - Staatsanwaltschaft fordert lebenslang - DER SPIEGEL
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Gewalttat aus dem Jahr 1991 Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Mord an Stephanie

Fast 27 Jahre nach dem Sexualmord an der zehnjährigen Stephanie soll das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten eine lebenslange Gefängnisstrafe beantragt.
Angeklagter im Gerichtssaal
Angeklagter im Gerichtssaal

Angeklagter im Gerichtssaal

Foto: Bodo Schackow/ dpa
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Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der zehnjährigen Stephanie aus Weimar hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Er habe Stephanie in Mordabsicht von einer hohen Brücke an der Autobahn 4 gestoßen.

Der Mann habe das Kind im August 1991 loswerden wollen, nachdem er es entführt und missbraucht habe, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann vor dem Landgericht Gera. Die Einlassung des heute 66-Jährigen, er habe das Mädchen an der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 lediglich abgesetzt, sei unglaubwürdig.

Verteidiger bestreitet Mordvorwurf

Der mutmaßliche Täter war erst im März 2018 unter Verdacht geraten. Eine auf Altfälle spezialisierte Sonderkommission befasste sich mit dem Fall - und stieß auf den Kraftfahrer, der in Berlin lebte. Er hatte zuvor Sexualdelikte an Kindern begangen, die der Tat ähnelten, der Stephanie zum Opfer fiel.

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Der Verteidiger des Beschuldigten sagte im Prozess, sein Mandant habe gar kein Motiv dafür gehabt, das Mädchen zu töten. Dieser sei davon ausgegangen, dass es kein Missbrauch gewesen sei, als er das Kind aufgefordert habe, sich vor ihm auszuziehen. Vom Mordvorwurf sei der Angeklagte freizusprechen.

apr/dpa