Gerichtsposse um Bahn-Toiletten: In größter Not - DER SPIEGEL
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Gerichtsposse um Bahn-Toiletten In größter Not

Was muss ein Schaffner tun, wenn ein Reisender muss? Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf steht ein Beamter, der einem Fahrgast den Mülleimer als Toilette empfahl. Doch anders als die Bahn meint die Justiz: Klaus O. tat recht daran. Eine Geschichte von Notdurft und Nothilfe.
S-Bahn in Oberhausen: Keine Toiletten an Bord
S-Bahn in Oberhausen: Keine Toiletten an Bord

S-Bahn in Oberhausen: Keine Toiletten an Bord

Foto: Horst Ossinger/ dpa
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"Ja, das war so", sagt Herr O. und nestelt an der Akte, die vor ihm auf dem Tisch liegt. "Ich war bei der Fahrscheinkontrolle gewesen." Er schweigt einen Augenblick lang und dreht sich zu seinem Anwalt, der ihm aufmunternd zunickt. "Die betreffende Person hatte schon einen Kollegen gefragt, wegen ihrer Notdurft." Der allerdings habe sich bedeckt gehalten und ihn, Klaus O., gerufen, sei er doch der erfahrenste Bahner an Bord gewesen in dieser Samstagnacht, in Wuppertal. "Der Rest steht auf dem Streifenzettel", sagt O. und es klingt nach: "Ende der Durchsage!"

Klaus O., ein stabiler Mittfünfziger mit Schnurrbart und blau-grau gestreiftem Hemd, ist seit 36 Jahren bei der Bahn. Der Beamte auf Lebenszeit verkörpert durch und durch den Apparat des Staatsunternehmens, wie er früher einmal war, ehe die Ansagen auch auf Englisch gemacht wurden, die Züge W-Lan hatten und ständig Apfelkuchen mit einer Tasse Kaffee angepriesen werden musste: Verlässlich könnte man das nennen, bodenständig, vielleicht auch etwas behäbig und selbstgerecht.

Und deswegen sagte Klaus O. wohl, als der Streit mit seinem Arbeitgeber eskalierte, im Notfall würde er auch selbst in Papierkörbe pinkeln. Was die ganze Sache nicht unbedingt besser machte.

Berufliches Einfühlungsvermögen

Es liegt nun ein gutes Jahr zurück, dass das berufliche Einfühlungsvermögen des Schaffners O. in einem Maße gefordert war wie selten zuvor. Also traf Klaus O. eine Entscheidung, die am Ende allerdings vor allem ihn selbst treffen sollte. Im September 2010, in der S 9 zwischen Wuppertal-Sonnborn und Wuppertal-Vohwinkel sprach ihn ein junger Mann an, der dringend, dringend austreten musste. Ein Notfall sei das für ihn gewesen, sagt O., ganz klar.

Und weil der Bahnobersekretär fürchtete, der Verzweifelte könnte gesundheitliche Schäden davontragen, und weil die modernen S-Bahnen keine Toiletten haben, und weil der nächste Halt noch Minuten entfernt war, sprach er die verhängnisvollen Worte, die in etwa gelautet haben müssen: "Wenn es wirklich nicht anders geht, nehmen Sie einen Mülleimer in der ersten Klasse."

Was der junge Mann daraufhin tat.

Ziemliches Problem

Die Bahn allerdings hatte mit dieser Art der Problemlösung wiederum ein ziemliches Problem, und zwar nicht nur der Zugführer, der anscheinend den Ratschlag seines Kollegen nicht fassen konnte, nachdem er den Pinkelnden zur Rede gestellt hatte, sondern auch die Vorgesetzten von Klaus O.

Sie befanden, der Zugbegleiter habe gegen Vorschriften verstoßen, versetzten ihn zum Wachdienst und brummten ihm ein Bußgeld von 100 Euro auf, gegen das O. erst Widerspruch einlegte und schließlich klagte.

Also muss nun die 1. Bundesdisziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf befinden, ob der Bahnbeamte mit seinem Tipp Dienstpflichten verletzt hat oder nicht. Für das Transportunternehmen erscheinen am Mittwochmittag ein Oberregierungsrat vom Bundeseisenbahnvermögen und eine Personalreferentin, die offenbar Trittbrettfahrer fürchtet und sich daher an das "Wo kommen wir denn da hin"-Prinzip hält. Es seien ja noch ganz andere Ausprägungen der Notdurft vorstellbar, sagt sie, und führt den Gedanken etwas weiter aus, als es nötig gewesen wäre.

"Signal an die Kollegen"

"Wir können das nicht tolerieren", spricht die Dame von der Deutschen Bahn, "es geht auch um ein Signal an die Kollegen." Und der Herr Oberregierungsrat beharrt: "Er hat eindeutig gegen seine Pflicht verstoßen, das Bahneigentum gegen Verunreinigung zu schützen." Der Anwalt des Klägers, Marcus Schneider-Bodien, hingegen sieht das große Ganze: "Es kann nicht sein, dass die Einsparungen zu Lasten der Mitarbeiter gehen", sagt er und erntet damit sofort den Widerspruch der Bahnabgesandten.

Die Parteien verzetteln sich dann noch etwas bei der Frage, wo genau der Tatort gelegen habe, ob es nicht auch in der Haltestelle Wülfrath-Aprath gewesen sein könnte, dass der Passagier sich auf unkonventionelle Weise erleichtert hätte. "Bevor Sie sich in diesem Punkt festbeißen", bricht der Vorsitzende Richter schließlich die Debatte ab und steuert dafür eigene Kenntnisse eines Reisenden bei: Auch er sei schon einmal in einer Regionalbahn unterwegs gewesen und meine sich zu erinnern, dort hätten keine Toiletten zur Verfügung gestanden. Ob das denn sein könne?

Nein, nein, auf keinen Fall, sagt die Personalreferentin der Bahn, um dann einzuschränken, naja, dafür sei sie eigentlich nicht zuständig, sondern die DB Regio, aber soweit sie wisse, also, hätten Regionalbahnen "in der Regel" auch Toiletten. "Jahaaa, in der Regel", triumphiert der Anwalt. Und im Publikum schüttelt ein Fernsehreporter, der sich später ernsthaft nach dem Schädlichkeitsgrad von "Körpersäften" für das Bahninterieur erkundigen wird, resigniert den Kopf.

"Es gab eine Notsituation"

Nach einer guten Stunde ist die Verhandlung zu Ende. Das Gericht entscheidet, das Bußgeld sei unzulässig, weil es überhaupt keine einschlägigen Vorschriften gebe, gegen die Klaus O. habe verstoßen können. Das Bemühen des Bahnobersekretärs, Schlimmeres zu verhindern, sei daher kein Dienstvergehen, erläutert der Vorsitzende: "Es gab eine Notsituation."

Ob die Bahn nun ein Regelwerk schaffen wird, damit sich ihr Personal künftig in entsprechenden Momenten anders verhält? Der Oberregierungsrat möchte sich dazu nicht äußern. Man werde das schriftliche Urteil abwarten und anschließend über das weitere Vorgehen beraten. Nur so viel: "Ich glaube einfach nicht, dass man nicht noch zwei Minuten lang einhalten kann." Bis zur nächsten S-Bahn-Haltestelle, meint er. In der es dann allerdings meist auch keine Toilette gibt.