Gustl Mollath ist unzufrieden mit Freispruch - DER SPIEGEL
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Mollath über Urteil "Das kann man so nicht hinnehmen"

Gustl Mollath hat unzufrieden auf das Urteil in seinem Fall reagiert. Das Landgericht Regensburg sprach ihn frei, sah es aber als erwiesen an, dass er seine frühere Frau misshandelte.
Mollath über Urteil: "Das kann man so nicht hinnehmen"
Mollath über Urteil: "Das kann man so nicht hinnehmen"

Mollath über Urteil: "Das kann man so nicht hinnehmen"

Foto: Daniel Karmann/ dpa
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Regensburg - Trotz seines Freispruchs hat sich Gustl Mollath enttäuscht über das Urteil des Landgerichts Regensburg gezeigt. "Das kann man so nicht hinnehmen", sagte der 57-Jährige nach der Urteilsbegründung. Er wolle prüfen, welche Möglichkeiten bestünden, dagegen vorzugehen. "Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagte Mollath mit Bezug auf seine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann Mollath aber keine Rechtsmittel einlegen, da das Gericht ihn vollständig freigesprochen hat und er außerdem nicht wieder in der Psychiatrie untergebracht werden soll - eine Revisionsmöglichkeit nur gegen eine Urteilsbegründung gebe es nicht. Die Staatsanwaltschaft und die als Nebenklägerin auftretende Ex-Frau Mollaths können allerdings Rechtsmittel einlegen, beide wollen dies prüfen.

Das Landgericht Regensburg hat Mollath freigesprochen, sah es aber als erwiesen an, dass er seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Er habe sie mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, urteilte das Gericht.

Die Kammer hätte ihn ohnehin freisprechen müssen, weil er in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden durfte als im ersten Prozess 2006. In diesem war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber als gemeingefährlich eingestuft worden. Siebeneinhalb Jahre lang musste er gegen seinen Willen in der Psychiatrie verbringen. (Eine Chronologie des Falls lesen Sie hier.)

Über die vom Gericht angeordnete Entschädigung nach der rechtswidrigen Unterbringung in der Psychiatrie konnte Mollath nur lächeln. Der Nürnberger kann mit gut 50.000 Euro rechnen, etwa 25 Euro pro Tag abzüglich Kostgeld. "Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen", sagte er.

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Foto: David Ebener/ dpa
hut/dpa/AFP