Haftstrafe Ehefrau bei Trinkgelage totgeprügelt
Konstanz - Ein 41-jähriger Mann aus Überlingen am Bodensee muss für neun Jahre hinter Gitter, weil er seine Ehefrau bei einem gemeinsamen Trinkgelage zu Tode geprügelt hat. Das Konstanzer Landgericht zeigte sich am Dienstag überzeugt, dass der gelernte Schweißer in der Nacht zum 21. Juli 2008 seine 36-jährige Frau im Streit dermaßen mit Fäusten und möglicherweise Fußtritten traktiert hat, dass sie wenige Stunden später im Krankenhaus an einem Schädel- Hirn-Trauma starb.
Das Gericht ordnete zudem an, dass der seit Jahren Alkoholkranke nach Verbüßung von vier Jahren Haft in eine Psychiatrie zu einer zweijährigen Entziehungskur eingewiesen wird.
Das Urteil lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge. Damit folgte das Gericht der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, die allerdings auf elf Jahre Freiheitsstrafe plädiert hatte. Ursprünglich hatte ihn das Gericht wegen Totschlags angeklagt, was härter bestraft wird.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Bischoff sagte in der Urteilsbegründung, der Vater von drei Kindern habe seine Frau jedoch nicht umbringen wollen. Weil er schwer betrunken war, habe er nicht erkannt, dass seine Schläge tödlich sein könnten. Es handele sich aber um einen Grenzfall. "Wer einfach zuschlägt und es darauf ankommen lässt, kann auch Totschlag begehen." Sachverständige hatten den Blutalkoholgehalt des Mannes zur Tatzeit auf 3,5 Promille geschätzt. Beim Opfer waren es 2,9 Promille. Die drei Kinder leben seit Jahren in Pflegefamilien.
"Es bestehen Aussichten, dass er eine Entziehung erfolgreich absolviert", meinte Bischoff. Dann könnte die Freiheitsstrafe nach sechs Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend bewertete das Gericht, dass der 41-Jährige seine Frau bereits zuvor häufig verprügelt und deswegen sogar hinter Gittern gesessen hatte.
Ungeachtet ihres Martyriums hatte sich die Frau jedoch immer wieder mit ihrem Mann versöhnt. Andererseits hielt das Gericht dem Ehemann, der 2001 mit seiner Familie aus Kasachstan eingewandert war, Integrationsprobleme zugute. "Wenn er Arbeit hatte, hat er nicht getrunken und war nicht gewalttätig", sagte Bischoff.