Haftstrafe Mann tötet Partner beim Liebesspiel
Berlin - Das Landgericht sprach den arbeitslosen Wachmann schuldig, im April einen leicht geistig behinderten Freund beim Sexspiel in seiner Wohnung "aus der Situation heraus" erstochen zu haben. Der Angeklagte selbst hatte die Feuerwehr alarmiert, doch die Hilfe kam zu spät. Das Opfer war verblutet.
Dem Gericht zufolge führte der Angeklagte den Messerstich mit "ungebremster Tötungsabsicht" aus, was "einer Hinrichtung gleichkam". "Alkohol und die Persönlichkeit" des Mannes seien dafür Auslöser gewesen, hieß es. Das Gericht ging daher von einer "erheblich verminderten Schuldfähigkeit" aus und verhängte nur eine zeitlich begrenzte statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die üblicherweise bei Mord droht.
Beim Angeklagten, der "unter Selbsthass litt", sei das Gefühl bei der Tat "in Fremdhass umgeschlagen", hieß es. Er habe in einem "Ritual" dem Opfer die Augen verbunden und sich auf ihn gesetzt. In dieser Situation habe der 47-Jährige nach dem bereitgelegten Fleischermesser gegriffen, es "mit beiden Händen umfasst und mit großer Wucht zugestochen". "Offensichtlicher kann Arg- und Wehrlosigkeit nicht sein", betonte die Richterin.
Der Angeklagte und der Gutachter sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Anhaltspunkte für einen Sexualmord zur "Befriedigung des Geschlechtstriebs" fand das Gericht jedoch nicht.
Der Mann hatte den Messerstich zwar gestanden, aber eine Tötung bestritten. Er habe selbst "die Erfahrung gemacht, dass es nicht so leicht geht", erklärte er und berief sich auf einen Selbstmordversuch. Das Opfer habe ihn im Vorfeld per SMS mehrfach aufgefordert, ihn zu töten. Er habe dies aber nicht ernst genommen, hatte er betont. In seinem Schlusswort sagte er: "Was ich getan habe, ist unverzeihlich. Es tut mir auch aufrichtig leid."
jjc/ddp