Hamburg Anklage gegen "Doktor Horror"
Hamburg - Dem Beschuldigten werden unter anderem Kunstfehler bei mindestens elf Patienten vorgeworfen. Grund war laut Staatsanwaltschaft die mangelnde Ausbildung des Mannes im Bereich der ästhetischen Chirurgie.
Am 16. Dezember kam Tülay D., eine Patientin des Arztes ums Leben. Sie war drei Tage zuvor von dem Arzt operiert worden. Die Umstände ihres Todes werden derzeit untersucht. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung soll der Schönheitschirurg die 33-Jährige nur mit einer Gehilfin und lediglich unter lokaler Betäubung an der Nase operiert haben, obwohl ein solcher Eingriff normalerweise nur mit einem ganzen Team und unter Vollnarkose vorgenommen wird. Bei der OP der Familienmutter sei es dann zu Komplikationen gekommen, der Operateur habe einen Notarzt rufen müssen. Im Krankenhaus starb die Frau dann. Die "Bild" taufte den Beschuldigten wenig später auf "Doktor Horror".
Doch der war den Behörden nicht erst durch Tülay D.s Tod aufgefallen. Nach Angaben der Hamburger Ärztekammer war er bereits im Februar rechtskräftig von einem Berufsgericht verurteilt worden: Er hatte keine Haftpflichtversicherung für seinen Beruf abgeschlossen. Während des Verfahrens habe die Kammer die zuständige Behörde für Wissenschaft und Gesundheit mehrmals aufgefordert, dem Mann die Zulassung als Arzt zu entziehen, teilt die Kammer auf ihrer Homepage mit.
Doch die Vorwürfe gegen den Hamburger Chirurgen enden damit noch nicht: Angaben der "Berliner Morgenpost" zufolge wurde er schon aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen, unter anderem sei ihm Scheckbetrug zur Last gelegt worden. Auch ein Insolvenzverfahren sei gegen ihn anhängig.
Weil er in Apotheken Medikamente bestellt habe, aber nie die Absicht gehabt habe, sie zu bezahlen, wird dem Mediziner Betrug in 51 Fällen vorgeworfen. Darüber hinaus wird er verdächtigt, Medikamente missbräuchlich selbst genommen zu haben.
Nach Angaben der Ärztekammer sind diese Vorwürfe seit Mitte 2005 bekannt. Diesen Verdacht habe man "umgehend" an die Behörde weitergeleitet und mehrmals um Prüfung gebeten. Auch die Fälle von möglichen Behandlungsfehlern habe man im April 2004 schnellstens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wie ein Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde der "Bild" sagte, hätten die Vorwürfe für ein Berufsverbot noch nicht ausgereicht.
Im Verlauf ihrer Untersuchung stießen die Ermittler auf immer weitere Fälle von Ärztepfusch - dennoch konnte er ungestört weiterarbeiten. Mittlerweile sitzt der Mediziner mit dem zweifelhaften Ruf in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird unter anderem nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat ihm inzwischen die Berufsausübung untersagt.
Roman Heflik