Vertrauen zerrüttet Anwalt von Reker-Attentäter abgezogen
Angeklagter Frank S. vor Gericht (im April)
Foto: Rolf Vennenbernd/ dpaIm Prozess um das Attentat auf Henriette Reker vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin hat das Gericht einen der beiden Pflichtverteidiger aus dem Verfahren entlassen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht beschloss, die Bestellung des Juristen zum Pflichtverteidiger aufzuheben. Sowohl der Angeklagte als auch der Anwalt selbst hatten dies beantragt. Das Vertrauensverhältnis sei tief erschüttert.
Den Ausschlag gab offenbar ein E-Mail-Wechsel. Eine Freundin des Angeklagten hatte sich an das Gericht gewandt und behauptet, von dem Rechtsanwalt schriftlich belästigt worden zu sein. Dazu hatte die Frau Schriftverkehr vorgelegt, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza.
Das Verfahren werde nun mit einem Pflichtverteidiger fortgesetzt, lediglich die Aussage eines Zeugen müsse wiederholt werden, sagte Havliza. Der Angeklagte hatte auch seinen zweiten Anwalt loswerden wollen. Dem hatte das Gericht aber nicht zugestimmt.
Der 44-jährige Frank S. hat die Tat aus dem vergangenen Oktober bereits gestanden. Ihm droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. Als Motiv für den Angriff auf Reker nannte er deren Einsatz für Flüchtlinge. Vor Gericht hatte ein Polizist zuletzt berichtet, der geständige Angreifer hätte am liebsten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) getötet. Das habe er unmittelbar nach dem Attentat gesagt.
Der arbeitslose Maler und Lackierer Frank S. hatte Reker einen Tag vor der Wahl ein Jagdmesser in den Hals gerammt. Reker war vor der OB-Wahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge in Köln zuständig.