Hessen: Mann muss nach Armbrust-Mord lebenslang in Haft - DER SPIEGEL
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Urteil in Kassel Mann muss wegen Armbrust-Mords lebenslang ins Gefängnis

Mord am Arbeitsplatz: Ein 59-Jähriger ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er sein Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Laut Gericht ging es um eine Erbschaft.
Der Angeklagte mit seinen Verteidigern vor Gericht
Der Angeklagte mit seinen Verteidigern vor Gericht

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern vor Gericht

Foto: Nicole Schippers / dpa

Das Landgericht Kassel hat einen Mann aus Bayern wegen des Mords an einer 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe die Frau im Dezember 2024 an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten mit einer Armbrust getötet. »Es gibt keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat«, sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler.

Demnach habe der 59-Jährige aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Laut Gericht hat der Angeklagte die Frau getötet wegen Erbstreitigkeiten mit ihrem Bruder. Dieser war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung und hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. In einem jahrelangen Streit habe der Angeklagte den Mann sowie dessen Familie daraufhin mehrfach bedroht.

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Der 59-Jährige äußerte sich bis zuletzt nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidiger sahen die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Grausamkeit als nicht erfüllt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

esw/dpa

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