Prozess wegen Kindesmissbrauchs und Zuhälterei Angeklagte Mutter legt Geständnis ab
Nicole G.
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaEine Mutter hat im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs und Zuhälterei vor dem Landgericht Hildesheim ein Geständnis abgelegt. Opfer von Nicole G. waren ihre Töchter Jacqueline und Angelique. Beide waren zu den Tatzeiten minderjährig. Ebenfalls angeklagt ist Nicole G.s früherer Partner Clemens F. Er bestritt die Vorwürfe.
Auf Antrag von Anwältin Andrea Wegert, die beide Töchter als Nebenklägerinnen vertritt, schloss die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Barbara Heidner die Öffentlichkeit bis zur Verkündung des Urteils aus. Diese Entscheidung stützte sich auf das Alter der Mädchen zu den Tatzeiten und den Umstand, dass der Fall die Sexualsphäre der beiden betrifft.
"Die Angeklagte hat sich geständig eingelassen", sagte Gerichtssprecher Philipp Suden. Verteidiger Henning Sonnenberg habe eine Erklärung abgegeben, wonach die Frau die in der Anklageschrift vorgeworfenen Taten einräume.
Am ersten Verhandlungstag wurden die beiden Töchter sowie eine Polizistin als Zeuginnen gehört. Zum Inhalt der Aussagen machte das Gericht keine Angaben.
Anklage: vier Taten
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten vier Taten zur Last: Gemeinsam sollen die Altenpflegehelferin und der Elektroinstallateur sich des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben; Opfer soll im Sommer 2012 die damals elfjährige Angelique gewesen sein. Der Mann soll sich zudem nach einer Feier an Jacqueline vergangen haben. Dabei soll er ausgenutzt haben, dass sich das Mädchen nicht wehren konnte, weil es zu betrunken war.
Nicole G. wird zudem Zuhälterei vorgeworfen, weil sie Jacqueline von 2012 bis Juli 2013 über Internetportale als Prostituierte angeboten haben soll. Es soll eine Vielzahl an Kontakten mit Freiern gegeben haben. Die Mutter soll die Treffen vereinbart und organisiert, Wäsche und Kondome für ihre Tochter bereitgestellt und das Geld eingesteckt haben. Sie soll Jacqueline mit dem Rauswurf aus der Wohnung gedroht haben, falls sie sich weigern sollte, den Kunden zu Diensten zu sein.
Ermittler fanden mehrere Internetprofile, deren Texte auf die Jugendliche passen. Sie wurde demnach als volljährige Prostituierte dargestellt. Fotos gab es indes keine - deshalb war es Ermittlern nicht möglich, die Einträge eindeutig zuzuordnen. Ebenso war kein Rückschluss möglich, wer die inzwischen gelöschten Profile ins Internet einstellte. Allerdings soll Nicole G. nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Kontakte mit Freiern fotografiert und gefilmt haben.
Wie am Rande des Prozesses zu erfahren war, soll die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten deutlich gemacht haben, dass das geforderte Strafmaß geringer ausfallen würde, wenn sie die Vorwürfe einräumten - die Rede ist von Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten. Staatsanwältin Christina Pannek wollte sich dazu nicht äußern.
Die Kammer hat in dem Fall drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Demnach soll das Urteil am 8. Februar fallen.