Hinrichtung durch Giftspritze: Höchstes US-Gericht prüft Verfassungsmäßigkeit - DER SPIEGEL
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Hinrichtung durch Giftspritze Höchstes US-Gericht prüft Verfassungsmäßigkeit

In die Debatte um die Anwendung der Todesstrafe in den USA kommt Bewegung. Erstmals prüft der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze. Ungerührt von diesem Signal zeigte sich der Bundesstaat Texas. Dort starb in der Nacht ein Verurteilter per Giftinjektion.
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Washington - Zwei Todeskandidaten aus dem US-Bundesstaat Kentucky hatten beim Obersten Gericht Einspruch gegen die Exekutionsmethode eingelegt. Sie machten geltend, dass die per Giftspritze injizierten Mittel Todesqualen verursachen könnten und die Methode daher als "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verfassungswidrig sei.

Es ist das erste Mal seit 1879, dass das Oberste Gericht einen Einspruch gegen eine Hinrichtungsmethode zur Entscheidung angenommen hat. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA 1976 wurden dort 1.099 Menschen exekutiert, 928 von ihnen mit der Giftspritze. Sie kommt seit 25 Jahren zum Einsatz.

In knapp 40 der 50 US-Bundesstaaten gibt es die Todesstrafe und die Giftspritze als Exekutionsmethode. In etwa zehn dieser Staaten wurden bereits in der Vergangenheit nach gerichtlichen Klagen von Häftlingen deren Exekutionen ausgesetzt. Aufgrund der neuen Entwicklung erwarten Rechtsexperten, dass Gerichte auch in weiteren Staaten ein Hinrichtungsmoratorium bis zur Entscheidung der höchsten Instanz verfügen. Sie wird nicht vor dem Frühjahr 2008 erwartet.

Im Bundesstaat Texas ist von einem Aufschub dagegen keine Rede. In Huntsville wurde in der vergangenen Nacht der 49-jährige Michael Richard mit der umstrittenen Methode getötet. Neun Minuten nach der Injektion wurde der wegen eines 1986 begangenen Mordes verurteilte Richard für tot erklärt. Es war die 26. Exekution in Texas in diesem Jahr, die nächste Hinrichtung ist für Donnerstag geplant.

Bei der Exekution mittels Giftspritze wird den Häftlingen zunächst ein Betäubungsmittel injiziert, dann ein Mittel zur Muskellähmung und schließlich eine Substanz, die zum Herzstillstand führt.

Den klagenden Gefangenen zufolge können Todeskandidaten extreme Schmerzen erleiden, wenn ihnen eine zu geringe Menge des Betäubungsmittels eingespritzt wird. Sie könnten dann aber nicht einmal aufschreien, um ihren Zustand kundzutun.

pad/dpa