Paderborn Staatsanwalt fordert im Höxter-Prozess lebenslange Haft
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer
Foto: Friso Gentsch/ dpaIm Mordprozess zum sogenannten Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. beantragt.
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Falls sich das Landgericht Paderborn dieser Ansicht anschließen sollte, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den 48-jährigen Wilfried W. forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Anwälte der Nebenkläger schlossen sich den Forderungen des Oberstaatsanwalts an.
Das Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.
Der 48-Jährige und seine ein Jahr ältere Ex-Frau beschuldigen sich gegenseitig, die treibende Kraft gewesen zu sein. Der Prozess läuft seit Oktober 2016