Hoffmann-Urteil Verteidiger legen Revision ein
Stade - Die Verteidiger haben bislang nur einen formlosen Antrag gestellt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Für die ausführliche Begründung haben Hoffmanns Verteidiger einen Monat Zeit, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesgerichtshof.
Marc Hoffmann war vor einer Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Kindesentziehung, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Hoffmanns Verteidiger hatten bereits kurz nach dem Urteilsspruch Revision angekündigt. Sie halten ihren Mandanten für schuldunfähig und verlangen die Einweisung in eine Psychiatrie. Der Hauptgutachter Norbert Leygraf hatte dem Angeklagten jedoch volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Hoffmann hatte im Mai und Oktober 2004 die achtjährigen Kinder Levke und Felix getötet.