Holocaust-Leugnung Gericht lässt Williamson abblitzen
Nürnberg - Der Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, die dem Sender Sveriges Television AB verbieten sollte, das Interview außerhalb Schwedens auszustrahlen und es auf seiner Homepage zu zeigen. Das erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth am heutigen Montag. Dieser Antrag sei von der 11. Zivilkammer aber abgelehnt worden (Aktenzeichen: 11 O 762/09).
Holocaust-Leugner Williamson: Juristische Niederlage in Nürnberg
Foto: REUTERSWilliamson argumentierte, bei der Vorbereitung des Interviews sei er nicht darüber informiert worden, dass die Filmsequenz im Internet veröffentlicht oder über andere Medien in oder außerhalb Schwedens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würde.
Stattdessen habe man ihm erklärt, dass es nur zu einer Ausstrahlung in einem schwedischen Programm des Senders kommen werde. Nur dazu habe er seine Einwilligung erteilt. Der Geistliche sieht sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht am eigenen Bild verletzt.
Nach Auffassung des Gerichts liegt keine Rechtsverletzung vor. Der Geistliche habe schließlich einer Verbreitung des Interviews über das Internet nicht ausdrücklich widersprochen. Dadurch habe der Fernsehsender davon ausgehen dürfen, dass der katholische Bischof auch mit einer Verbreitung über andere Medien einverstanden gewesen sei.
Der Papst und die Piusbruderschaft
Der in Argentinien lebende Geistliche hatte am 1. November in der Nähe von Regensburg in einem Interview mit dem Sender den Holocaust geleugnet. Dass der exkommunizierte Geistliche jüngst vom Papst wieder in die katholische Kirche aufgenommen wurde, führte zu einem Aufschrei der Empörung und massiver Kritik an Benedikt XVI.
Das Landgericht Nürnberg war wegen des Intervieworts Zaitzkofen (Landkreis Regensburg), das zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört, angerufen worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.