Holzklotz-Prozess Der hilfsbereite Angeklagte
Oldenburg - Was für ein Mensch ist dieser Nikolai H., 31, der da auf der Anklagebank des Oldenburger Schwurgerichtssaals sitzt? Hinter schusssicherem Glas, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, eine 33 Jahre alte Mutter durch den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke getötet zu haben. Das Unglück geschah am Ostersonntag vorigen Jahres, als sich die Frau mit ihrer Familie auf dem Heimweg von Wilhelmshaven befand. Ihr Ehemann, der den Wagen steuerte, und die beiden Kinder auf dem Rücksitz waren unverletzt geblieben.
Auf Nikolai H. waren die Ermittler gekommen, nachdem er sich am 5. April selbst bei der Polizei gemeldet hatte: Er habe am Nachmittag vor dem Unglück beim Überqueren der Autobahnbrücke Butjadinger Straße bei Oldenburg auf dem Radweg einen Holzklotz, eine Fahrradfelge (oder einen Reifen) sowie einen Knüppel (oder einen Ast oder ein Holzstück) beiseitegeräumt, damit sich niemand daran verletze. Dies trug er auf der Polizeiwache vor und wurde kurz darauf wieder nach Hause geschickt. Damals hielt ihn noch niemand für verdächtig.
Am heutigen Dienstag wurden die Personen von der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg als Zeugen vernommen, die H. am Tag vor diesem 5. April dazu überredet hatten, zur Polizei zu gehen. Ein junger Mann, Andreas I., 23, der H. als einen "besseren" Freund von sich bezeichnet und ihn seit etwa acht Jahren kennt, hatte ihn in die Wohnung eines 16-jährigen Freundes mitgenommen. Man wollte Bier trinken und fernsehen und sich unterhalten. Bald kam das Gespräch auf den "Holzklotz-Fall". Denn dieses Unglück war das Hauptthema, das die Bevölkerung in der Gegend umtrieb. Dazu kamen die Ermittlungen der Polizei, die sich fast gegen jedermann richteten.
Der Angeklagte wirkt kindlich und wenig selbstbewusst
Andreas I. erzählte damals, dass er am Vormittag des 4. April schon bei der Polizei gewesen sei, um zu erklären, dass er mit der Sache nichts zu tun habe. Währenddessen lief im Fernsehen gerade wieder eine Sendung über die Suche nach dem Täter. Es war die Rede davon, dass die Polizei einen Massen-Gentest vorbereite. Und als Nikolai H. nun sagte, er habe auf der Brücke einen Holzklotz wahrgenommen und darüber hinaus auch noch angefasst, als er ihn "auf den Grünstreifen" schob, lief der 16-Jährige zu seiner Mutter in der Küche und berichtete ihr dies.
"Ich sagte sofort, das müsse bekanntgegeben werden", erinnerte sich die 41 Jahre alte Frau vor Gericht. Sie jedenfalls würde sofort zur Polizei gehen. So etwas sei eine "wichtige Sache", die man nicht auf sich beruhen lassen könne. So etwas müsse sofort "geregelt" werden. Andreas I. erinnerte sich als Zeuge, dass die Frau gesagt habe, sie werde entweder auf der Stelle die Polizei holen oder H. am nächsten Tag dorthin fahren.
"Wie reagierte Nikolai?", fragte der Vorsitzende. "Er zögerte und wollte erst mit seinen Eltern reden", antwortete die Zeugin. Er habe erzählt, dass seine DNA bei der Polizei gespeichert sei, da sie ihm anlässlich eines Autounfalls 1998 abgenommen worden sei. Die Zeugin konnte sich nicht erinnern, ob H. bei dieser Gelegenheit bereits berichtete, dass er damals angegeben hatte, am Steuer des den Unfall verursachenden Autos gesessen zu haben.
Tatsächlich war sein Schwager gefahren - angetrunken. Und H. dachte, so sagte er zu der Zeugin, das ungeborene Kind seines Schwagers solle nicht ohne Vater aufwachsen, falls der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt würde. Denn eine Person war damals zu Tode gekommen. Später erlag auch der Schwager seinen Verletzungen.
Was hat Nikolai H. den ganzen Tag über so gemacht?
H. wirkt kindlich und wenig selbstbewusst, wie er da neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank sitzt. Er scheint den Prozess über sich ergehen zu lassen, scheint sich in sein Schicksal zu fügen. Ob H. Hobbys habe?, wird I. gefragt. Ob er eine Freundin gehabt habe? Was er den ganzen Tag über gemacht habe? Der Zeuge muss jedes Mal passen. H. habe mal "Polka-Musik" gehört, russische Volksmusik. Das ist alles, was I. von ihm weiß.
H. sei all die Jahre über der gewesen, der er ist. Veränderungen habe es nicht gegeben. Ob H. jemals "fatalistische Bemerkungen" gemacht habe, fragt der psychiatrische Sachverständige. "Sie waren seine einzige Bezugsperson!", wirft der Verteidiger ein. Wieder muss der Zeuge passen.
H. wird von den Personen, die mit ihm umgingen, übereinstimmend als "immer freundlich, ausgesprochen hilfsbereit und zuvorkommend" beschrieben. Aggressive oder gewalttätige Züge fehlen ihm offenbar völlig. Die Kripobeamten, die ihn später vernahmen, waren erstaunt, wie hilfsbereit er zugriff, als Akten und Computer von einem Büro in ein anderes gebracht werden mussten, und wie freundlich die Atmosphäre war. Nicht weniger verdutzt waren sie, als H., ohne dass er bedrängt oder dazu aufgefordert worden wäre, plötzlich sagte, er sei es gewesen, der den Holzklotz auf das Auto habe fallenlassen.
Er brach nicht unter der Last der Beweise zusammen, wie es oft heißt, denn Beweise hatte die Polizei nicht. Er quälte sich auch nicht, seine Schuld zu bekennen. Er musste nicht mit Vorhalten á la "Wir wissen, dass du der Täter bist, es gibt Zeugen dafür, hör' auf zu lügen!" eingeschüchtert werden. Die Beamten erinnerten sich, dass er sich eingehend über die Familie der Getöteten erkundigt habe; dass er die Kinder bedauerte, die nun als Halbwaisen aufwachsen müssten. Und dass er Vergleiche anstellte mit der Familie seiner Schwester und deren Kinder.
Der Polizei ist in diesem Fall manches vorzuwerfen: dass Protokolle nicht vollständig und nicht genau geführt wurden, dass die Vernehmungen nicht per Video aufgezeichnet wurden, dass man seine Angaben nicht kritischer bewertete; oder dass H. viel zu spät und womöglich zunächst auch den falschen Verteidiger bekam, der seine Geständnisfreude offenbar unterstützte.
Man mag sich auch wundern, dass einem Heroinsüchtigen, der sich nicht in Therapie befand und nicht in einem Methadonprogramm, der Ersatzstoff ohne Zögern verabreicht wurde, damit es ihm "gut" ginge bei den Vernehmungen. Dass man H. aber über Gebühr unter Druck gesetzt habe, kann man nach dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung in Oldenburg nicht behaupten.
Doch das war offenbar auch nicht nötig. H. gestand dreimal und widerrief diese Geständnisse, als er einen anderen Verteidiger bekam. Er scheint einer jener Menschen zu sein, die sich die Nöte und Probleme anderer, seien es die seiner Familie oder seiner Landsleute, besonders zu Herzen nehmen, ja zu eigen machen. Und die dann helfen wollen - und darüber ihre eigenen Interessen vergessen. Ob er der Täter ist oder unschuldig, ist noch längst nicht geklärt.