Störung am Volkstrauertag Hundebesitzer muss Bußgeld für Gebell zahlen
Hund Pico: Sein Besitzer soll 100 Euro Bußgeld zahlen
Foto: Nicolas Armer/ dpaMünchen - Pico ist kein normaler Pinschermischling, sondern ein "politisch aktiver Hund", behauptet zumindest sein Besitzer. Ein Bußgeld von 100 Euro muss er trotzdem bezahlen. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Pico hatte im November eine Gedenkfeier am Volkstrauertag mit anhaltendem Gebell gestört. Die Stadt verhängte das Bußgeld, der Hundebesitzer und Ver.di-Gewerkschafter zog vor Gericht.
Das Amtsgericht bewertet den Fall als "vorsätzliche Ruhestörung". Etwa 30 Minuten lang soll Pico auf der Feier für Kriegstote fortwährend gebellt haben. Er fing an, als die Blasmusik einsetzte und hörte auch bei der Nationalhymne nicht auf. Ein Zeuge beschrieb das Kläffen als "respektlos gegenüber den Trauernden". Ein anderer Veranstaltungsbesucher meinte, der Hund wurde zum Bellen animiert, "wie eine Maschine". Der Hundebesitzer und seine Freunde seien nur deshalb zur Veranstaltung gekommen.
Vor Beginn des Prozesses hatte Picos Herrchen die Gedenkfeier kritisiert. Um "Menschenmaterial" für Kriege zu rekrutieren, dürften "militaristische Veranstaltungen" nicht gestört werden. Seinem Hund sei es auf der Veranstaltung schlicht zu laut gewesen.