Inzestfall Amstetten: Vermessung des Grauens - DER SPIEGEL
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Inzestfall Amstetten Vermessung des Grauens

"Licht an, Vergewaltigung, Schimmel, Licht aus": Mit drastischen Worten hat die Staatsanwältin zu Beginn des Inzestprozesses geschildert, was Josef F. seiner Tochter angetan haben soll. Die Strategie des Verteidigers erschloss sich hingegen noch nicht.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

St. Pölten - Wo soll man anfangen? Bei dem Wahnsinn, der sich vor dem St. Pöltener Gerichtsgebäude abspielt? Eine riesige Bühne, dem Eingang gegenüber, für die internationalen Fernsehsender, als ob hier der Oscar für Abnormes verliehen würde. Ein roter Teppich für die handverlesenen 98 Journalisten aus aller Welt, die in den Schwurgerichtssaal hineindürfen, geschützt durch Schwedengitter, hinter denen rechtsradikale Demonstranten toben und Kinderschutzaktivisten sowie allerlei seltsames Volk die Medienaufmerksamkeit lautstark nutzt. Darüber hinaus gibt es nicht viel zu sehen und zu erfahren.

Denn der Opferschutz wird mittlerweile auch in Österreich groß, ja in allergrößten Buchstaben geschrieben. Der Angeklagte heißt nur noch F., 73, aus Amstetten. Nach dem Bekanntwerden der Taten wurden sein Name und der seines Opfers von der Justiz weltweit hinausposaunt. Inzwischen will man davon aber nichts mehr wissen. Nur noch sein Vorname, Josef, und sein Alter sind gewissermaßen allgemein verfügbar.

Jeder weiß, worum es in dem "Jahrhundertprozess" geht: um Inzest - und zwar unter ganz besonders gemeinen und menschenverachtenden Umständen. Der Verteidiger hatte F.s "Lebensbeichte" dem Nachrichtenmagazin "News" zur Verfügung gestellt, die Tochter des Anwalts hat in der Redaktion gearbeitet und ist in den Semesterferien immer noch dort. Auch die Anklageschrift war auf angeblich unbekanntem Weg schon vor Monaten an die Öffentlichkeit geraten.

Diverse Medien, darunter auch SPIEGEL ONLINE, sind inzwischen von F.s Opfern - es sind mal die Mutter Elisabeth F. und mal eines der sechs Kinder - verklagt worden. Die beanspruchten Summen, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte etwa, sind schon wegen der Zahl der angeblich Geschädigten nicht unbeträchtlich. Die Frau und die aus dem Inzest stammenden Kinder haben eine neue Identität erhalten und wohnen an unbekanntem Ort, Fotos von ihnen gibt es nicht. Sie sind gleichsam Fabelwesen. Trotzdem fühlen sie sich verletzt, wenn die Presse über die Taten des Angeklagten berichtet.

Eines dieser erbarmungswürdigen Geschöpfe, die in jenem feuchten, stickigen, dunklen Keller entstanden sind, soll F. durch Unterlassen ermordet und die Leiche verheizt haben. Denn das Baby starb zweieinhalb Tage nach der Geburt, weil kein Arzt, keine Hebamme der Gebärenden im Keller zu Hilfe eilen durfte.

Das Opfer ist vor dem Prozess kontradiktorisch vernommen worden, das heißt, von einem Untersuchungsrichter im Beisein der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers F.s. Vor Gericht wird die Frau nicht auftreten, es wird nur eine Videoaufnahme ihrer Vernehmung vorgespielt werden. Möglichkeiten, das Opfer zu befragen, hat das Gericht also nicht. Die Richter können sich auch keinen unmittelbaren Eindruck von Elisabeth F. machen. Auch dies geschieht im Namen des Opferschutzes. Jedoch ist anzumerken, dass Elisabeths Anwältin Fragen verhindert haben soll, die die Taten besser hätten aufklären sollen: So wird Opferschutz letztlich zum Täterschutz.

"Licht an, Vergewaltigung, Schimmel, Licht aus"

Die österreichische Strafprozessordnung unterscheidet sich in vielem von der deutschen. So wird nicht etwa nüchtern eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit den zu einer Verurteilung nötigen Vorwürfen verlesen und rechtlich eingeordnet, sondern Staatsanwältin Christiane Burkheiser, eine junge Frau im schwarzen, rot gesäumten Talar, wendet sich ganz persönlich an jeden einzelnen der Geschworenen, es sind acht plus vier Ersatzleute.

Sie versucht, die Laienrichter, die am Ende über Schuld und Unschuld zu befinden haben, von ihren Gedanken über die Monstrosität der Taten des Angeklagten zu überzeugen. "Sie müssen sich mal vorstellen", sagt sie erschüttert: "Licht an, Vergewaltigung, Schimmel, Licht aus, Ungewissheit, Licht an, Vergewaltigung, Schimmel, Licht aus, Geburt." Wieder und wieder beschwört sie diese Sequenz: "Licht an, Vergewaltigung vor den Augen der Kinder, Schimmel, Licht aus, Ungewissheit, Licht an." Sie warnt vor dem Angeklagten: "Er wird sich hier als äußerst fürsorglicher, aufopfernder Familienvater darstellen, als der nette Herr von nebenan - und dabei zeigt er keinerlei Anzeichen von Reue!"

"Die ersten neun Jahre", fährt die junge Staatsanwältin flüsternd fort, "hatte das Opfer nur elf Quadratmeter! Es gab kein warmes Wasser, keine Dusche, keine Heizung, kein Tageslicht, keine frische Luft!" Sie deutet einen großgewachsenen Mann aus der Schar der Geschworenen aus: "Sie da, Sie hätten da nicht mal stehen können! Auf den Knien musste man in das Verlies hineinkriechen, die Türöffnung war gerade mal 83 Zentimeter hoch! Die Dusche war 1,22 Meter hoch. Es war schimmlig, finster und irrsinnig feucht!"

Die Staatsanwältin übergibt dem ersten Schöffen in der Reihe eine Schachtel: "Riechen Sie mal! In diese Schachtel habe ich Gegenstände aus dem Keller gelegt. Sie müssen sich mal vorstellen - 24 Jahre lang roch das so!" Es sei so nass in dem Keller gewesen, dass Handtücher auf dem Boden die an den Wänden herabrinnende Feuchtigkeit aufnehmen mussten.

F. verfügte über seine Tochter "wie über eine Ware", so die Staatsanwältin. "Die ersten Jahre gab es überhaupt keine Kommunikation zwischen Täter und Opfer. Überhaupt nichts! Er kam, nahm sie und ging. Wann kommt er wieder? Wann gibt es wieder Licht? Kommt er wieder? Das bricht einen Menschen."

In dem finsteren Keller habe das Opfer, wenn jeweils seine Stunde gekommen war, nichts als eine "dreckige Schere, eine schmutzige Decke für das Neugeborene und ein Buch zur Geburtsvorbereitung gehabt". Die Staatsanwältin scheint kaum noch die Fassung bewahren zu können: "Das erste Mal kam er erst zehn Tage nach der Geburt!" Es ist tatsächlich unvorstellbar, was die Geschädigte über sich hat ergehen lassen müssen und wie sie das überhaupt überlebt hat. Die Staatsanwältin wendet sich unvermutet an den Angeklagten, einen heute alten Mann, dem niemand mehr zutrauen würde, was die Anklage ihm vorhält: "Sie, Herr F., Sie haben Ihrem eigenen Fleisch und Blut ärztliche Hilfe vorenthalten! Das ist Mord durch Unterlassen. Sie haben das tote Kind im Heizkessel verbrannt! Licht an, Vergewaltigung, Geburt, umbringen, verbrennen."

"Ich brauch' keinen Psychiater"

Das Gegenstück zu der hochdramatischen Anklagerede sollte der Vortrag des Verteidigers Rudolf Mayer sein, der in Österreich als Staranwalt gilt. Dass er die Geschworenen auffordert, sich besonders um Objektivität zu bemühen, da das Opfer besonders "betroffen" sei, versteht sich von selbst.

Erstaunlich aber war, wie oft Mayer seine Rede mit dem Hinweis würzte, dass er bedroht worden sei. "Ich hab doch gar nichts getan!", versicherte er klagsam und kritisierte in gleichem Atemzug die Psychiaterin Adelheid Kastner, die sich wegen F.s Gefährlichkeit für eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen hat.

"Ich brauch' keinen Psychiater, wenn jemand mit seiner eigenen Tochter schläft. Der kann nicht normal sein. Das Ergebnis des Gutachtens ist das schlechteste überhaupt. Mein Mandant soll zurechnungsfähig und psychisch gestört zugleich sein. Das heißt, er kommt nach der Freiheitsstrafe in eine Anstalt. Bedenken Sie sein Alter, er ist bald 74!" Was bedeutet das im Klartext?

Dann fährt er fort: "Wer sagt, dass ich, der Staranwalt, ihn rausholen will - es gibt ganz andere Fälle wie den in Belgien, wo die Mädchen umgebracht wurden" (hier spielt Mayer auf den Fall Dutroux an), "es ist nicht außergewöhnlich, was F. getan hat. Inzest gab es schon immer." Dann spricht auch er die Geschworenen direkt an: "Wenn Sie Sex mit Ihrer Tochter wollen, dann machen Sie doch keine Kinder! Ich schaff doch nicht einen Tannenbaum in den Keller und Schulbücher! Ein Monster bringt alle um!"

"Welle der Ablehnung"

F. bestreitet den Mordvorwurf und den der "Sklaverei", was einmal mit Lebenslang und das andere Mal mit 15 Jahren Höchststrafe bedroht ist. Mayer hält die Aussagen des Opfers zu diesen Punkten für "mehr als fraglich". Und dann dankt er den Geschworenen, dass sie ihm nicht "eine Welle der Ablehnung" entgegengebracht, sondern zugehört hätten. Wie er F. insgesamt zu verteidigen gedenkt, erschloss sich am ersten Verhandlungstag nicht.

Bevor die Öffentlichkeit am späten Montagvormittag bis auf Weiteres ausgeschlossen wurde, beantwortete der Angeklagte Fragen des Gerichts nach seinem Lebenslauf. Wer sich für seine Arbeitsplätze und Immobilienkäufe interessierte, erfuhr einiges, falls er das in breitem Österreichisch verwaschen und nuschelnd Dahingesagte verstand.

Interessantes kam erst zum Schluss. Die Vorsitzende fragte, ob die Geburt der Zwillinge, die seine Ehefrau zur Welt brachte, für ihn überraschend gewesen sei. F. bestätigte dies und fügte an, seine Frau habe "dreimal einen Kaiserschnitt gehabt, und die Zwillinge waren Frühgeburten, die gleich in den Brutkasten kamen".

Das bedeutet, dass F. das Risiko bewusst gewesen sein muss, dem er seine Opfer im Keller über 24 Jahre lang aussetzte. So naiv kann er nicht gewesen sein zu glauben, dass jede Inzestgeburt ohne Komplikationen ablaufen würde. Dass alle Inzestkinder die richtige Lage haben würden. Dass Elisabeth F. nicht verbluten oder sich infizieren würde. In der Bundesrepublik gälte ein solcher Tatbestand als "billigendes Inkaufnehmen".

F. wäre demnach höchstwahrscheinlich nicht nur wegen eines vollendeten Mordes durch Unterlassen angeklagt worden, sondern überdies wegen siebenfachen Mordversuchs durch Unterlassen. In diesem Fall erübrigten sich alle Spekulationen, die momentan in Österreich kursieren: Vielleicht kommt der F. ja schon in ein paar Jahren wieder raus, wer weiß?

Am Ende, 2008, als das älteste, das 19-jährige Inzestkind lebensgefährlich erkrankte und schließlich doch in eine Klinik gebracht wurde, war F.s despotischer Machtwillen offenbar erschöpft. Er drohte nochmals, dass nichts herauskommen dürfe, was sich im Keller abgespielt habe. Er versuchte ein letztes Mal, eine Legende zu stricken. Doch das grausame Spiel war vorbei.