Inzestprozess Rentner wegen 500-facher Vergewaltigung angeklagt
Adolf B. im Gerichtssaal: Angeklagter bestreitet Vergewaltigungsvorwurf
Foto: Daniel Karmann/ dpaNürnberg - Die Antworten des Angeklagten sind kurz. Sehr kurz. Auf die Fragen des Richters am Landgericht Nürnberg-Fürth reagiert Adolf B. am Montag mit einem Kopfnicken oder einem Schulterzucken, einem gemurmelten "Ja schon" oder "Ich weiß es nicht". Einige Frage müssen wiederholt werden, weil der 69-Jährige schwerhörig ist. Seinem Anwalt zufolge ist der Vater von fünf erwachsenen Kindern Analphabet. Ob er strafmündig ist, muss ein Gutachter klären.
Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Rentner aus Franken den jahrelangen Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gestanden. Adolf B. bestritt am Montag zum Prozessauftakt aber den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe seine Tochter in 497 Fällen vergewaltigt.
Die mutmaßlichen Taten sollen sich in einem Zeitraum von 34 Jahren zugetragen haben. In der Anklage sind nur die nicht verjährten Fälle von 1991 gezählt. Zum Prozessauftakt wurde Adolf B. mit einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben und schirmte sein Gesicht mit der Hand ab. Nach Angaben seines Anwalts hat er sich am Fuß verletzt.
B. sagte, zum ersten Geschlechtsverkehr sei es gekommen, als seine Tochter 17 Jahre alt war. "Da hat sie selber mitgemacht", sagte er. Er habe keinerlei Gewalt angewendet. "Ich habe sie nicht selber ausgezogen." In der folgenden Zeit sei es dann etwa zweimal die Woche zum freiwilligen Geschlechtsverkehr gekommen, sagte der Angeklagte, der früher als Hilfsarbeiter beschäftigt war.
Gericht hält Angeklagten für voll schuldfähig
Gegen den 69-Jährigen war im September Anklage erhoben worden. Er soll der Anklage zufolge seine Tochter von deren zwölften oder dreizehnten Lebensjahr an bis zu seiner Festnahme in diesem Frühjahr durch Schläge zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die heute 47-jährige Frau brachte in der Zeit drei Söhne zur Welt, von denen zwei schon als Kleinkinder starben.
Laut Staatsanwaltschaft hat die Tochter angegeben, ihr Vater habe sie regelmäßig im Schlafzimmer der Eltern, in ihrem eigenen Zimmer und später im Wald auf dem Rücksitz ihres eigenen Autos vergewaltigt. Dabei soll er sie auch mit einem Messer bedroht und zum Sex gezwungen haben. Auch dies bestritt B.: "Nie im Leben" habe er Gewalt angewendet.
Die mutmaßlichen Taten des Mannes waren erst zu Beginn dieses Jahres ans Tageslicht gekommen. Die im anderen Zusammenhang zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Frau hatte eine Bewährungshelferin zu Seite gestellt bekommen. Dieser hatte sie sich anvertraut.
Zur Aufklärung der Vorwürfe will das Gericht während der sechs Verhandlungstage 24 Zeugen und drei Sachverständige hören. Die Tochter des Angeklagten tritt als Nebenklägerin auf. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe von bis zu fünfzehn Jahren. Außerdem verwies Richter Günther Heydner darauf, dass auch eine Sicherungsverwahrung des als voll schuldfähig eingestuften Mannes in Frage kommt. Zudem sagte Heydner, das Gericht erwäge, im Fall einer Verurteilung die verjährten Taten strafverschärfend zu berücksichtigen.
Abhängig, abgeschottet, allein
Deutlich wurde am ersten Prozesstag vor allem eins: Was hinter der bürgerlichen Fassade des Willmersbacher Wohnhauses passierte, machte erst ein "dichtes Loyalitäts- und Abhängigkeitsgeflecht" möglich, wie es der Nürnbergers Psychiater Günter Niklewski kurz nach Bekanntwerden des Inzestfalls formulierte.
Der 69-Jährige schottete seine Tochter demnach systematisch ab und machte sie von sich abhängig. Kontakte zu ehemaligen Schulfreundinnen oder deren Männern, die sie beim gemeinsamen Einkauf traf, unterband der Vater. Wenn es doch einmal dazu kam, machte er ihr deswegen Vorhaltungen. In diesem Zusammenhang soll B. seine Tochter auch geschlagen haben, wie die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Tochter am Montag sagte.
Auf die Frage des Richters, ob seine Tochter denn je einen Mann zu Besuch gehabt habe, sagte B.: "Da hätte ich keinen reingelassen."