Jakob von Metzler: Mörder bleibt in Haft - DER SPIEGEL
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Kindesentführung im Jahr 2002 Mörder von Jakob von Metzler bleibt in Haft

Die Ermordung Jakob von Metzlers löste 2002 bundesweit Entsetzen aus. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat er sein Einverständnis für eine Prüfung seiner Entlassung zurückgezogen.
Grabstein von Jakob von Metzler (2012)
Grabstein von Jakob von Metzler (2012)

Grabstein von Jakob von Metzler (2012)

Foto: Frank Rumpenhorst / dpa

Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen.

Durch Schreiben seines Verteidigers vom 7. Oktober habe er in Bezug auf seine ursprünglich erklärte Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklären lassen, dass kein Einverständnis mehr mit der weiteren Durchführung des Verfahrens bestehe, erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Das Gericht entschied demnach am 3. November, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt.

»Eine neuerliche Prüfung einer Entlassung wird erst erfolgen, wenn der Verurteilte einen Entlassungsantrag stellt oder künftig gegenüber der Justizvollzugsbehörde erneut seine Einwilligung in eine Entlassung erklärt«, teilte der Sprecher weiter mit.

Antrag bereits 2024 gestellt

Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ein Gericht setzte später fest, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen.

Der Inhaftierte hatte früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zufolge 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Bekannt wurde das erst Ende Juli dieses Jahres. Auf Basis eines Gutachtens und einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel habe die Staatsanwaltschaft beantragt, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, erklärte damals der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Kassel teilte damals mit, über den Antrag sei noch nicht entschieden. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden.

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Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler hatte 2002 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auf dem Heimweg von der Schule wurde der Frankfurter Bankierssohn entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst.

Der damals 27 Jahre alte Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Lösegeldübergabe brachte die Polizei auf seine Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen gefunden.

wit/dpa