Mordprozess im Fall Jenisa Gericht weist Antrag auf Einstellung zurück
Angeklagter Ibrahim B.: Mordprozess vor dem Landgericht Hannover
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaIbrahim B. ist bereits als Mörder eines kleinen Jungen verurteilt und muss sich nun wegen des gewaltsamen Todes eines weiteren Kindes vor Gericht verantworten: Acht Jahre nach dem Verschwinden der kleinen Jenisa in Hannover hat der Mordprozess gegen den 44-Jährigen begonnen, der von Anfang an der Hauptverdächtige war.
Zum Prozessauftakt beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Weil frühere Mordermittlungen gegen den Angeklagten erfolglos eingestellt worden seien, könne die Justiz nicht erneut gegen den Mann vorgehen, erklärte die Verteidigerin vor dem Landgericht. Außerdem seien Mitgefangenen, die B. schwer belasten, Vergünstigungen angeboten worden, wenn sie ihn zum Reden bringen. Das verstoße gegen Verfahrensvorschriften.
Das Schwurgericht zog sich unmittelbar nach Verlesung der Anklage zurück, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Entscheidung: Der Antrag der Verteidigung wird als unbegründet abgewiesen, der Prozess wie geplant fortgesetzt.
Der dramatische Auftakt des Prozesses war jedoch zu viel für die Mutter von Jenisa: Sie brach zusammen und musste von Sanitätern versorgt werden. Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Tipp von Mitgefangenen
B. soll die Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin 2007 in sein Auto gelockt haben und mit ihr in einen Wald gefahren sein. Dort soll er die damals Achtjährige sexuell missbraucht und getötet haben. Ihre Leiche wurde erst im Herbst 2014 entdeckt. Der Angeklagte soll Mitgefangenen die Tat gestanden haben.
Jenisa verschwand am 7. September 2007. Sie war auf dem Weg zu einer Tante, die aber nicht zu Hause war. Im Fahrstuhl des Hochhauses sah eine Frau das Mädchen noch, dann verlor sich die Spur. An einer Autobahn bei Wunstorf gefundene Kleidung deutete auf ein Verbrechen hin.
Der Angeklagte hatte sich bereits damals bei seiner Befragung in Widersprüche verstrickt. Schließlich kam er aber nach wochenlanger Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen frei. Er war zwar in der Nähe der abgelegten Kleidung gewesen, Zeugen hatten Jenisa in einem Wagen gesehen, der seinem Auto glich - doch nachgewiesen werden konnte ihm das Verbrechen damals nicht.
Erst im vergangenen Jahr rückte B. wieder in den Fokus der Ermittler. Gegen ihn wurde im Fall Dano ermittelt, im Oktober wurde er für den Mord an dem Fünfjährigen aus dem westfälischen Herford zu lebenslanger Haft verurteilt. Mitgefangene gaben den Hinweis auf einen Wald bei Hannover, und tatsächlich entdeckten Fahnder dort Jenisas Leiche. Dem Mann wird außerdem sexueller Missbrauch und Vergewaltigung angelastet. Zu den Vorwürfen schweigt er bislang.
Das Strafmaß liegt bei einem zweiten Mord in der Summe zwar weiter bei einer lebenslangen Haft. In dem Prozess in Hannover kann aber die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Über die Fortdauer der Haft oder eine Entlassung wird dann erst einige Jahre später entschieden.