Jörg Kachelmann Gutachter schließt Persönlichkeitsstörung aus
Angeklagter Kachelmann: Der Prozess geht in die Endphase
Foto: POOL/ REUTERSMannheim - Der Prozess gegen Jörg Kachelmann nähert sich dem Ende: Wie der Vorsitzende Richter Michael Seidling mitteilte, soll die Staatsanwaltschaft am 18. Mai ihr Plädoyer halten. Vor dem Landgericht Mannheim sagte am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines aus. Laut seinem Gutachten leidet Kachelmann nicht an einer psychischen Störung. Die Lebensgeschichte des Wettermoderators lasse "keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen" erkennen, so Pleines.
Kachelmanns Leben sei allerdings geprägt von einer "beständigen Beziehungs- und Bindungslosigkeit". Auch bei einem "betont variantenreichen Sexualleben" könne nicht von einem Krankheitsbild gesprochen werden, so Pleines. Kachelmann verfolgte die Aussage des Gutachters mit großer Aufmerksamkeit und machte sich hin und wieder Notizen.
Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, über die im Laufe des Verfahrens spekuliert worden war, verneinte der Neurologe Pleines ebenso. "Eigensucht und egozentrisches Verhalten" seien Kachelmann zwar nicht fremd, deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden. Kachelmann weiche "ein gutes Stück vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit ab", aber eine klinische Diagnose sei damit nicht verbunden, so der Gutachter. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit gebe es nicht.
Kachelmann wollte sich nicht von einem Psychiater untersuchen lassen. Pleines sagte jedoch, auch anhand der Biografie und der Angaben aus dem Umfeld des 52-Jährigen sei eine psychiatrische Diagnostik möglich. Hilfreich seien hier vor allem die Angaben ehemaliger Sexualpartner. Pleines ist vom Gericht beauftragt, die Schuldfähigkeit Kachelmanns zu untersuchen. Der erfahrene Gerichtsgutachter betonte, dass aus seinen Erkenntnissen keine Rückschlüsse auf eine mögliche Tatbereitschaft gezogen werden könnten.
Kachelmann ist angeklagt, weil er seine frühere Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Er bestreitet die Vorwürfe.
Die Verteidigung stellte am Donnerstag einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter Rainer Mattern. Der Rechtsmediziner hatte sein Gutachten bereits am 1. Februar vorgelegt. Darin war er zum Ergebnis gekommen, dass die Verletzungen am Hals und den Oberschenkeln des möglichen Vergewaltigungsopfers von einem Messerrücken stammen, beziehungsweise die blauen Flecken am Oberschenkel von Kniestößen des Angeklagten verursacht worden sein könnten.
Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn beanstandete, dass Mattern ein Tatgeschehen nahegelegt habe, von dem das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht gesprochen hätte. Vielmehr habe die Ex-Freundin Kachelmanns angegeben, er habe ihr die Messerschneide an den Hals gedrückt. Sie habe auch nicht gewusst, woher die Hämatome an ihren Oberschenkeln stammen. Dass sie von Kniestößen herrühren, habe dann Mattern nahe gelegt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vernehmung von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker als Zeuge. Er habe der "Bild"-Zeitung gezielt Informationen zugespielt, hieß es. Eine Frau hatte Kachelmann entlastendes Beweismaterial angeboten, für das sie aber Geld haben wollte. Bei einem fingierten Übergabetermin erschien nicht nur die Polizei, sondern auch die Zeitung. Höcker habe gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Boulevardblatt informiert hätte. Die Verteidigung informiere gezielt die Medien, sagte Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge, im Prozess erwecke sie dagegen den Eindruck, es sei die Staatsanwaltschaft, die aktiv mit den Medien zusammenarbeite.