Vergewaltigungsprozess Kachelmann verklagt Mannheimer Staatsanwaltschaft
Kachelmann vor Gericht in Frankfurt (2013): Klage gegen die Anklagebehörde
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaKöln/Stuttgart - Jörg Kachelmann geht gerichtlich gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe soll nach den Worten von Kachelmanns Anwalt Ingo Baum eine "boshafte Nachverurteilung" der Staatsanwaltschaft unterbunden werden. Hintergrund ist eine Formulierung der Staatsanwaltschaft, die "Stern TV" im Herbst 2012 zitierte - ein Jahr nach Kachelmanns Freispruch vom Vorwurf, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben.
Bei der Klage dreht es sich demnach um die Behauptung, dass am Griff eines Messers, mit dem Kachelmann seine Geliebte bedroht haben soll, DNA-Spuren eines Mannes festgestellt worden seien, die mit der DNA-Typisierung Kachelmanns übereinstimmten.
Wie Baum ausführte, befanden sich am Messer neben weiblicher DNA zwar auch minimale Spuren männlicher DNA. Diese seien jedoch laut einem Gutachten im Prozess nicht Kachelmann zugeordnet worden, da sie auch von jedem anderen Mann stammen könnten. Auf diesen Aspekt habe die Staatsanwaltschaft in der bei "Stern TV" zitierten schriftlichen Antwort jedoch nicht hingewiesen. So habe die Behörde bewusst den falschen Eindruck erweckt, es sei DNA gefunden worden, die klar auf Kachelmann hinweise.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wollte sich zu Details wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Behörde bestätigte jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim am 12. Oktober 2012 die umstrittene schriftliche Stellungnahme abgegeben hat.