Justiz Bohlen-Prozess droht zu platzen
Weil der Hinweisgeber offenbar sehr viel über die Tatvorbereitung und -ausführung wusste, gleichzeitig aber räumlich eher dem Tatort im niedersächsischen Tötensen als dem Wohnort der Verdächtigen, Recklinghausen, zuzuordnen ist, und zudem die Beute von den Angeklagten mit 29.500 Euro nur knapp halb so hoch wie von Dieter Bohlen angegeben wurde, will die Verteidigung den Hinweisgeber als Zeugen hören.
Das Gericht gab dem Antrag statt. Die Staatsanwaltschaft Stade, die dem Hinweisgeber Vertraulichkeit zugesichert hatte, will diesen nun mit dem Hinweis nicht nennen, dass andernfalls das Wohl des Bundes oder des Landes Niedersachsen gefährdet sei.
Der Anwalt einer der Angeklagten, Henry Alternberg aus Bochum, hat bereits angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Damit könnte der Prozess nicht mehr innerhalb der vorgeschriebenen Fristen beendet werden.
Andreas Ulrich