Rückgang von Gerichtsverfahren Die Klage-Ebbe
Justitia-Skulptur auf dem Römerberg in Frankfurt
Foto: imagoEs geht nicht um rechtsextremen Terror wie bei Beate Zschäpe, nicht um eine Mordserie wie im Fall "Maskenmann", auch nicht um Steuerbetrug in Millionenhöhe wie bei Uli Hoeneß.
Es geht hier um die Haftung bei einem kaputten Kompressor, die Höhe der Gartenzäune, Mietstreitigkeiten. Die Masse der Zivilverfahren eben, die meist zunächst vor dem Amtsrichter landen.
Die spektakulären Strafprozesse verdecken den Blick auf eine weithin unbekannte Tatsache: Die Deutschen klagen immer weniger, die Zahl der Verfahren an den Zivilgerichten sinkt kontinuierlich. Das geht aus den Rechtspflege-Daten des Statistischen Bundesamts bis 2014 hervor.
Der Trend ist deutlich: Binnen zehn Jahren ist die Zahl der neuen Verfahren an Zivilgerichten um mehr als 25 Prozent gesunken.
Nimmt man die besondere Gerichtsbarkeit hinzu, also Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte, ist in der Summe ein ähnlich hoher Rückgang zu beobachten - auch wenn die Entwicklungen an den einzelnen Gerichten sehr unterschiedlich sind.
Was sich zunächst harmlos anhört, kann schwere Folgen für den Rechtsstaat - und damit für uns alle - haben.
"Das ist eine dramatische Entwicklung", sagt Armin Höland, Rechtsforscher an der Universität Halle-Wittenberg. Er und eine kleine Gruppe von Juristen und Soziologen - die Mehrheit schon im Ruhestand - wollen untersuchen, was Gerichte und Gesetzgeber lange ignoriert haben.
Auch Jens Gnisa, Vorsitzender des deutschen Richterbundes, spricht von einem "bedenklichen" Rückgang bei den Zivilgerichten.
Ein Rückgang, der für die Bürger nicht folgenlos bleibt: Bei der Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern etwa führte die rot-schwarze Landesregierung auch die sinkende "Eingangsbelastung" der ordentlichen Gerichtsbarkeit an, mehrere Amtsgerichte sollen dort bis 2017 geschlossen werden.
Ein besonderer Fall sind die Familiengerichte, die den Amtsgerichten zugeordnet sind und deren Fallzahlen gesondert erfasst werden. Hier liegt die Zahl der Verfahren höher als 2001. Das ist durch eine Kompetenzerweiterung im Jahr 2009 zu erklären. Aber auch hier sinken die Zahlen seitdem wieder.
Wie ist die Gesamtentwicklung an den Zivilgerichten zu erklären? Warum werden die Angebote des Rechtsstaates in Konfliktfällen nicht mehr so intensiv genutzt wie früher? SPIEGEL ONLINE ist der Frage in Gesprächen mit zahlreichen Wissenschaftlern und Experten in Behörden und Verbänden nachgegangen. Das Fazit: Die eine, gesicherte Antwort gibt es nicht. Nur Vermutungen und Erklärungsansätze.
Jens Gnisa, der auch Direktor des Amtsgerichts in Bielefeld ist, weist auf das hohe Vertrauen hin, dass die Gesellschaft Umfragen zufolge in die Justiz habe. Damit sei der Rückgang nicht zu erklären. Er geht stattdessen von einer neuen Generation aus, "die Streit nicht mehr bis zum letzten Ende ausfechten will und bereit zum Konsens ist".
Das bayerische Justizministerium zählt unter anderem hohe Prozesskosten als einen möglichen Grund für den Rückgang auf. Juraprofessor Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität in Berlin schließt diese Erklärung jedoch aus. Anwalts- und Prozesskosten seien schon immer hoch gewesen und zwischen 2004 und 2013 konstant geblieben. Zudem ist die Zahl der Verträge mit Rechtsschutzversicherungen auf einem Rekordhoch und der Zugang zu Prozesskostenhilfe nicht schwerer geworden.
Rechtsforscher Höland geht davon aus, dass die Zahl der Konflikte zwischen den Bürgern nicht gesunken ist. Die Streitigkeiten würden aber zunehmend nicht mehr an den Gerichten ausgefochten. Auch das bayerische Justizministerium nennt als mögliche Begründungen wenig spezialisierte Gerichte und attraktivere Alternativen zum Gerichtsverfahren.
Gemeint sind Schiedsgerichte, Schlichtungen oder Mediationen: Sie sind häufig schneller und billiger als ein Zivilprozess. Und während Letztere meist öffentlich verhandelt werden, wuchern die Alternativen mit ihrer Vertraulichkeit. Kein Wort verlieren die Schiedsrichter, Schlichter, Anwälte und Mediatoren über ihre Klienten - außer diese wünschen es so.
Schiedsgerichte seien noch keine Konkurrenz für die allgemeine Rechtsprechung, sagt Gnisa. Aber in Sachen Spezialisierung seien die Gerichte schlecht aufgestellt. Spezialanwälte treffen auf Richter, die sich erst einarbeiten müssen, wie Gnisa das Ungleichgewicht beschreibt: "Wenn wir Spezialisierung verschlafen, kann es zu einer Zweiklassenjustiz kommen, in der sich die Reichen und die Unternehmen Recht am Schiedsgericht holen."
Werden immer mehr Fälle außergerichtlich gelöst, kann das negative Folgen für den Rechtsstaat haben. "Wenn die Neuzugänge vor Gericht zu stark zurückgehen, lebt das Recht nicht mehr", erklärt Gralf-Peter Calliess von der Universität Bremen. Gesetze existierten nur noch auf dem Papier, würden aber im Zweifel in neuen Fällen nicht mehr angewendet. So könne sich das Recht nicht fortentwickeln.
Da die Schiedssprüche in der Regel nicht veröffentlicht werden, kann sich niemand daran orientieren. "Darunter leidet die Rechtssicherheit", sagt Höland.
Als Beispiel wird oft das Seerecht genannt; hier seien die Fälle fast komplett an Schiedsgerichte abgewandert, sagt Callies. Gnisa sieht darin ein großes Problem. Schon heute gebe es in solchen Spezialbereichen keine Weiterentwicklung des Rechts mehr. (Mehr zu Schiedsgerichten lesen Sie hier)
Auch die Bedeutung von Schlichtung und Mediation nimmt zu. Das 2012 verabschiedete Mediationsgesetz und das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Verbraucherschlichtung sollen die Gerichte entlasten. "Es wird zum Standard, sich im Streit mit Unternehmen an Schlichtungsstellen zu wenden", sagt der Hamburger Rechtswissenschaftler Jürgen Basedow. Ist eine der Parteien mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden, kann sie immer noch vor Gericht ziehen. Das sei aber eine zusätzliche psychologische Hürde vor der Klage.
Der Anstieg der Fallzahlen bei den Alternativen zu den Prozessen kann den Rückgang beim Zivilgericht nicht erklären - zu hoch ist der Rückgang, und zu gering sind die Zahlen, die Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen vorlegen. Auch die Mediationen, für die es keine umfassenden Statistiken gibt, können den Klageschwund nicht auffangen.
Welche Rolle spielt die Bevölkerungsentwicklung?
Immer wieder wird der demografische Wandel als mögliche Begründung für den Klagerückgang genannt. Das Argument: Wo weniger Menschen wohnen, wird auch weniger geklagt. Tatsächlich geht die Zahl der Zivilverfahren ebenso wie die Bevölkerungszahl im Osten stärker zurück als im Westen. Doch vergleicht man die Zahl der Klagen pro Kopf, wird deutlich, dass auch diese Erklärung zu kurz greift. In Baden-Württemberg etwa blieb die Einwohnerzahl konstant, dennoch ging die Zahl der neuen Zivilverfahren je 1000 Einwohner von 2003 bis 2014 dort um ein Viertel zurück - stärker also als im bundesweiten Durchschnitt.
Die wachsende Bedeutung von Schlichtung und Mediation sowie der demografische Wandel tragen sicher einen Teil zum Rückgang der Klagen bei. Aber ganz erklären können sie das Phänomen nicht. Der Rechtssoziologe Hubert Rottleuthner schätzt sogar, dass ein erheblicher Teil des Rückgangs nicht erklärt werden könne. Der emeritierte Professor Höland sieht das Justizministerium in der Pflicht: Es solle eine umfassende Studie in Auftrag geben, damit das Rätsel um die Klage-Ebbe gelöst werde.
Und wie sind die jüngsten Entwicklungen der Fallzahlen in der besonderen Gerichtsbarkeit zu erklären?
Interessant sind die Entwicklungen in der besonderen Gerichtsbarkeit. Gerade hier spiegeln die Fallzahlen oft wirtschaftliche und soziale Veränderungen, Gesetzesreformen oder geänderte Geschäftspraktiken in Behörden wider.
Bei den Verwaltungsgerichten sind Flüchtlingsbewegungen und die damit verbundenen Asylverfahren ein entscheidender Faktor. Zwar lagen die Zahlen auch hier 2014 noch deutlich unter den Werten von 2001. Doch durch den vermehrten Flüchtlingszuzug ist die Zahl der Asylklagen im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, warnte seither mehrfach vor Überlastung. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich die Eingangszahlen 2015 nahezu verdoppelt, sagte er Ende März der Nachrichtenagentur dpa. An manchen Gerichten müssten Klagen in anderen Angelegenheiten bereits länger liegen bleiben.
Die Sozialgerichte bekamen die Einführung des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) 2005 mit dem Arbeitslosengeld II unmittelbar zu spüren. "Die Rechtsprechung musste Praxismängel beheben und Rechtssicherheit herstellen", sagt Wissenschaftler Höland. 2011 erreichte die Zahl der Verfahren und der SGB-II-Klagen jeweils ihren Höhepunkt. Seit viele Grundsatzurteile gefallen sind, landet auch weniger auf dem Schreibtisch der Sozialrichter - die Zahlen liegen aber noch immer deutlich über dem Stand der Jahrtausendwende.
An den Arbeitsgerichten hat die Wirtschaftskrise ihre Spuren hinterlassen: 2009 stieg die Zahl der Verfahren, in denen es um Kündigungen ging, noch einmal deutlich an. Davon abgesehen ist die Zahl der Verfahren seit 2003 deutlich gesunken. Die Zahl der Klagen wegen Kündigung kann dafür nicht verantwortlich sein; sie ist als einer der wenigen Faktoren gestiegen und macht mittlerweile mehr als die Hälfte aller Fälle aus. Im zuständigen Bundesarbeitsministerium kann man sich den Rückgang nicht erklären. Es gebe aber grundsätzlich eine "Korrelation mit der wirtschaftlichen Situation".
Die Finanzgerichte entscheiden vor allem über Klagen von Bürgern gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden oder Familienkassen der Arbeitsagenturen. Seit 1998 ist die Zahl der Klagen dort um mehr als die Hälfte gesunken. Interessanter Nebenaspekt: Beim Finanzministerium, das die Klagen gegen die Finanzämter pro Verwaltungsakt zählt, bleibt das Aufkommen konstant. Offenbar gibt es weniger Kläger, die dafür aber gegen mehr Steuerbescheide vorgehen.